Wer in Deutschland Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss darauf Steuern zahlen – die Abgeltungssteuer. Sie wirkt auf den ersten Blick simpel: ein fester Satz von 25 Prozent. In der Praxis kommen aber noch Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Sparerpauschbetrag dazu. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich deine tatsächliche Steuerlast auf Kapitalerträge zusammensetzt und wie du sie berechnest.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen. "Abgeltend" heißt: Mit dem Steuerabzug ist die Sache in der Regel erledigt – du musst die Erträge normalerweise nicht zusätzlich in deiner Einkommensteuererklärung angeben. In Deutschland behält die Bank die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Betroffen sind unter anderem Zinsen auf Tages- und Festgeld, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Fonds und ETFs sowie realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren.
Aus welchen Teilen besteht die Steuer?
Die effektive Belastung deiner Kapitalerträge setzt sich aus bis zu drei Bestandteilen zusammen:
- Abgeltungssteuer: 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent – allerdings nicht auf den Ertrag, sondern auf die Abgeltungssteuer. Das ergibt rund 1,375 Prozent des Ertrags.
- Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent (je nach Bundesland), ebenfalls bezogen auf die Abgeltungssteuer – aber nur, wenn du kirchensteuerpflichtig bist.
Ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus eine effektive Belastung von etwa 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer liegt sie je nach Bundesland bei rund 27,8 bis 27,99 Prozent. Mit dem Abgeltungssteuer Rechner gibst du deinen Ertrag und deine Konfession ein und siehst sofort, wie viel netto übrig bleibt – ohne die verschachtelten Prozentrechnungen selbst durchführen zu müssen.
Der Sparerpauschbetrag
Ein wichtiger Freibetrag macht das Ganze günstiger: der Sparerpauschbetrag. Bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr bleiben deine Kapitalerträge komplett steuerfrei. Für Ledige liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro. Erst auf Erträge oberhalb dieser Grenze fällt überhaupt Abgeltungssteuer an.
Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne ihn zieht die Bank die volle Steuer ab – du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, sollte den Freibetrag sinnvoll aufteilen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, du erzielst 2.000 Euro Kapitalerträge und bist ledig sowie nicht kirchensteuerpflichtig. Vom Ertrag bleiben durch den Sparerpauschbetrag 1.000 Euro steuerfrei. Auf die verbleibenden 1.000 Euro fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer (250 Euro) plus 5,5 Prozent Soli darauf (13,75 Euro) an – zusammen rund 263,75 Euro. Netto behältst du also etwa 1.736 Euro deiner 2.000 Euro Erträge.
Die Günstigerprüfung
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent – etwa bei geringem Einkommen, Studierenden oder Rentnern –, kannst du über die Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann den niedrigeren persönlichen Satz an, und du bekommst die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Es lohnt sich also, die eigene Situation zu prüfen.
Wer abschätzen will, wie stark die Steuer den langfristigen Vermögensaufbau bremst, sollte sie zusammen mit dem Zinseszinseffekt betrachten – mehr dazu im Ratgeber zum Zinseszins Rechner. Weitere Werkzeuge rund um Geld und Steuern findest du in der Tool-Sammlung.
Fazit
Die Abgeltungssteuer ist gut planbar, weil sie mit einem festen Satz arbeitet. Wichtig ist, den Sparerpauschbetrag über Freistellungsaufträge auszuschöpfen und bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung im Blick zu behalten. Wer seine Erträge im Voraus durchrechnet, weiß genau, wie viel netto am Ende ankommt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer genau?
Der Grundsatz beträgt 25 Prozent. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung von rund 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer je nach Bundesland etwa 27,8 bis 28 Prozent.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, da die Bank die Steuer bereits abführt. Eine Angabe lohnt sich aber, wenn du die Günstigerprüfung nutzen, einen nicht ausgeschöpften Freibetrag geltend machen oder Verluste verrechnen möchtest.
Gilt der Sparerpauschbetrag pro Bank?
Nein, er gilt einmal pro Person und Jahr. Wenn du mehrere Banken nutzt, kannst du den Freibetrag aber per Freistellungsauftrag auf die einzelnen Institute aufteilen, solange die Summe den Höchstbetrag nicht überschreitet.