Abschreibung (AfA) erklärt: lineare Abschreibung einfach verstehen

Wer selbstständig ist, ein Unternehmen führt oder eine vermietete Immobilie besitzt, kommt um den Begriff Abschreibung nicht herum. Im Steuerrecht heißt sie AfA – Absetzung für Abnutzung. Dahinter steckt eine simple Idee: Teure Anschaffungen werden nicht im Jahr des Kaufs komplett als Kosten verbucht, sondern über ihre Nutzungsdauer verteilt. Dieser Ratgeber erklärt, wie das funktioniert und wie du den jährlichen Abschreibungsbetrag selbst ermittelst.

Warum überhaupt abschreiben?

Kaufst du eine Maschine für 30.000 Euro, die zehn Jahre hält, dann wäre es verzerrend, den gesamten Betrag im Anschaffungsjahr als Aufwand anzusetzen. Die Maschine bringt schließlich über zehn Jahre Nutzen. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten deshalb gleichmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer. So spiegelt die Buchhaltung den tatsächlichen Werteverzehr wider, und der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird sachgerecht über die Jahre verteilt.

Der Effekt: In jedem Jahr mindert ein Teil der Anschaffungskosten deinen Gewinn und damit deine Steuerlast – nicht alles auf einmal, sondern Stück für Stück.

Die lineare Abschreibung

Die häufigste und einfachste Methode ist die lineare Abschreibung. Hier wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben. Die Formel lautet:

Bei einer Maschine für 30.000 Euro und zehn Jahren Nutzungsdauer schreibst du also jedes Jahr 3.000 Euro ab. Nach zehn Jahren ist der Buchwert bei null. Mit dem Abschreibung Rechner berechnest du diesen jährlichen und sogar monatlichen Betrag direkt, ohne selbst dividieren zu müssen – praktisch, wenn du mehrere Wirtschaftsgüter im Blick behalten musst.

Die Nutzungsdauer: Woher kommt sie?

Die Nutzungsdauer darfst du nicht frei wählen. Für die meisten Wirtschaftsgüter gibt das Bundesfinanzministerium sogenannte AfA-Tabellen heraus, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen. Einige Anhaltspunkte:

Die genaue Einordnung entscheidet über die Höhe der jährlichen AfA und damit über die steuerliche Wirkung.

Unterjähriger Kauf: zeitanteilige Abschreibung

Kaufst du ein Wirtschaftsgut nicht zum Jahresanfang, sondern mitten im Jahr, darfst du im ersten Jahr nur zeitanteilig abschreiben – pro vollem Monat ein Zwölftel der Jahres-AfA. Schaffst du die Maschine im Oktober an, kannst du im Anschaffungsjahr also nur drei Zwölftel der 3.000 Euro, also 750 Euro, geltend machen. Der Rest verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Eine wichtige Ausnahme sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Liegen die Netto-Anschaffungskosten unter einer bestimmten Grenze, darfst du sie im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben, statt sie über Jahre zu verteilen. Das vereinfacht die Buchhaltung für kleinere Anschaffungen erheblich und sorgt für einen sofortigen Steuereffekt.

Lineare oder degressive Abschreibung?

Neben der linearen gibt es die degressive Abschreibung, bei der du in den ersten Jahren prozentual vom Restwert abschreibst – anfangs also hohe, später sinkende Beträge. Ob und in welchem Umfang die degressive AfA zulässig ist, hängt von der jeweils geltenden Gesetzeslage ab und wechselt über die Jahre. Die lineare Methode ist dagegen immer erlaubt und am einfachsten nachzuvollziehen.

Wer die steuerliche Belastung der Erträge aus seinen Investitionen abschätzen will, findet im Ratgeber zum Abgeltungssteuer Rechner nützliche Grundlagen. Weitere Werkzeuge für Selbstständige und Unternehmer gibt es in der Tool-Übersicht.

Fazit

Die Abschreibung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern bildet den realen Werteverzehr deiner Anschaffungen ab und verteilt den Steuereffekt sinnvoll über die Jahre. Für die lineare AfA brauchst du nur zwei Größen: die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer. Den Rest erledigt eine einfache Division – oder eben der passende Rechner.

Häufige Fragen

Was bedeutet AfA?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung". Es ist der steuerrechtliche Begriff für die Abschreibung – also die Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts.

Kann ich die Nutzungsdauer selbst festlegen?

Grundsätzlich nein. Maßgeblich sind die amtlichen AfA-Tabellen. In begründeten Einzelfällen kann eine abweichende Nutzungsdauer angesetzt werden, das muss aber gegenüber dem Finanzamt belegbar sein.

Was passiert nach Ende der Abschreibung?

Ist ein Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben, steht es mit einem Buchwert von null (oder einem symbolischen Erinnerungswert von einem Euro) in den Büchern. Nutzen darfst du es trotzdem weiter – nur abschreiben kannst du nichts mehr.