BAFA oder KfW 2026: Welche Behörde fördert was?

Eine der häufigsten Verwirrungen bei der Gebäudeförderung ist die Frage, an welche Stelle der Antrag überhaupt geht. BAFA oder KfW? Beide gehören zum BEG-System, sind aber für unterschiedliche Maßnahmen zuständig – und wer den Antrag bei der falschen Behörde stellt oder beide Wege verwechselt, verliert Zeit und im schlimmsten Fall die Förderung. Dieser Artikel sortiert die Zuständigkeiten und zeigt, wie Sie bei einer Komplettsanierung beide Töpfe parallel nutzen.

Die Grundaufteilung: Heizung vs. Hülle

Die Merkregel ist einfach: Die KfW fördert die Heizung, das BAFA fördert die Gebäudehülle und sonstige Einzelmaßnahmen. Seit der Reform von 2024 wanderte die Heizungsförderung zur KfW, während das BAFA für die übrigen Einzelmaßnahmen der BEG zuständig blieb. Das klingt zunächst nach einer künstlichen Trennung, hat aber einen praktischen Hintergrund: Die Heizungsförderung läuft über ein standardisiertes Zuschussverfahren mit Fachunternehmer-Bestätigung, während die BAFA-Maßnahmen typischerweise die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verlangen.

Was die KfW fördert

Über die KfW läuft die Heizungsförderung im selbst genutzten und vermieteten Wohngebäude. Dazu zählen:

Hier kommen auch die selbstnutzerspezifischen Boni ins Spiel – Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus –, die ausschließlich Teil der KfW-Heizungsförderung sind. Daneben bietet die KfW Ergänzungskredite an, mit denen sich der nicht geförderte Eigenanteil zinsgünstig finanzieren lässt.

Was das BAFA fördert

Das BAFA ist zuständig für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (ohne Heizung):

Die BAFA-Einzelmaßnahmen werden mit einem Grundfördersatz bezuschusst, der durch einen iSFP-Bonus erhöht werden kann, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist. Wer wissen will, was eine Dämmmaßnahme energetisch bringt, kann das vorab mit dem Dämmungs-Einsparungsrechner überschlagen.

Die dritte Stelle: KfW-Kredite für Komplettsanierungen

Über die reine Einzelmaßnahmen-Logik hinaus gibt es die KfW-Kreditprogramme für Effizienzhaus-Sanierungen (Programm 261). Wer ein Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard saniert, bekommt einen zinsverbilligten Kredit plus Tilgungszuschuss. Das ist nicht das Gleiche wie die Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA – es ist ein eigener, deutlich umfangreicherer Weg für Sanierungen mit einem Energieeffizienz-Experten. Den erwartbaren Tilgungszuschuss können Sie mit dem KfW-Effizienzhaus-Tilgungszuschuss-Rechner abschätzen.

So sieht eine kombinierte Sanierung aus

Stellen Sie sich vor, Sie sanieren ein Haus aus den 1980er-Jahren umfassend: neue Wärmepumpe, gedämmte Fassade, neue Fenster. Dann laufen mehrere Anträge parallel:

  1. Die Wärmepumpe beantragen Sie über das KfW-Zuschussportal (Heizungsförderung mit Boni).
  2. Dämmung und Fenster beantragen Sie als Einzelmaßnahmen beim BAFA, idealerweise mit iSFP-Bonus.
  3. Alternativ bündeln Sie alles über den KfW-261-Effizienzhaus-Kredit, wenn das Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreicht.

Wichtig ist, dass dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert wird. Heizung und Hülle sind getrennte Maßnahmen mit getrennten Kosten – das ist erlaubt und sinnvoll. Was nicht geht, ist, dieselbe Dämmung sowohl beim BAFA als auch über den Steuerbonus geltend zu machen.

Reihenfolge und Timing

Bei beiden Behörden gilt: Antrag vor verbindlicher Auftragsvergabe. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen brauchen Sie in der Regel zuvor einen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahme bestätigt; für die KfW-Heizungsförderung reicht die Bestätigung des Fachunternehmens (BzA). Wenn Sie eine umfangreiche Sanierung planen, lohnt es sich, früh einen Energieberater einzubinden – seine Honorare sind selbst förderfähig, und er sorgt dafür, dass die Anträge bei der richtigen Stelle und in der richtigen Reihenfolge landen.

Warum die Reform die Zuständigkeit verschoben hat

Bis 2023 lief die Heizungsförderung im Rahmen der Einzelmaßnahmen größtenteils über das BAFA. Mit der Neuordnung der Heizungsförderung wurde sie zur KfW verlagert, während das BAFA für die übrigen Einzelmaßnahmen zuständig blieb. Hintergrund war der Wunsch, die Heizungsförderung mit ihren neuen, sozial gestaffelten Boni in einem eigenen, standardisierten Verfahren abzuwickeln, das auch große Antragszahlen bewältigen kann. Wer ältere Ratgeber liest, stößt deshalb mitunter auf die veraltete Aussage, die Heizung werde beim BAFA beantragt – das stimmt seit der Reform nicht mehr. Prüfen Sie bei jeder Quelle, ob sie den aktuellen Stand abbildet.

Praktische Tipps zur Antragsreihenfolge

Bei einer kombinierten Sanierung empfiehlt sich eine klare Reihenfolge. Binden Sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten ein, idealerweise mit individuellem Sanierungsfahrplan. Stellen Sie dann die Anträge für die einzelnen Gewerke bei der jeweils zuständigen Stelle – Heizung bei der KfW, Hülle beim BAFA – und zwar bevor Sie die jeweiligen Aufträge verbindlich vergeben. Achten Sie darauf, dass jedes Gewerk eine eigene, klar abgegrenzte Kostenaufstellung hat. So vermeiden Sie, dass sich Positionen überschneiden und es bei der Prüfung zu Rückfragen kommt.

Ein weiterer Tipp: Halten Sie die Identifikationsnummern der Bestätigungen (BzA bei der KfW, technische Projektbeschreibung beim BAFA) griffbereit. Diese Nummern sind der Schlüssel zum jeweiligen Portal, und ohne sie lässt sich der Antrag nicht abschließen. Eine kleine Übersicht, welche Maßnahme zu welcher Behörde, welchem Portal und welcher Nummer gehört, erspart bei mehreren parallelen Anträgen viel Verwirrung.

Was passiert bei der falschen Stelle?

Reichen Sie eine Maßnahme bei der falschen Behörde ein, wird der Antrag abgelehnt. Das ist an sich nicht dramatisch, kostet aber Zeit – und Zeit kann teuer werden, wenn der Klimageschwindigkeits-Bonus zwischenzeitlich abschmilzt oder Sie ohnehin unter Termindruck stehen, weil die alte Heizung nicht mehr lange durchhält. Im schlimmsten Fall vergeben Sie aus Ungeduld den Auftrag, bevor der korrekte Antrag durch ist, und verlieren damit die Förderung ganz. Es lohnt sich also, die Zuständigkeit von Anfang an richtig zu klären.

Häufige Fragen

Kann ich denselben Antrag bei beiden Behörden stellen?

Nein. Jede Maßnahme gehört eindeutig zu einer Behörde: Heizung zur KfW, Hülle und sonstige Einzelmaßnahmen zum BAFA. Eine Maßnahme zweimal einzureichen, führt zur Ablehnung.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA-Einzelmaßnahme und KfW-Kredit 261?

Die BAFA-Einzelmaßnahme ist ein Zuschuss für eine einzelne Maßnahme an der Hülle. Der KfW-261-Kredit ist ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung, die ein Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard hebt – also typischerweise mehrere Maßnahmen gebündelt.

Brauche ich für die Heizung auch einen Energieberater?

Für die reine KfW-Heizungsförderung genügt in der Regel die Bestätigung des Fachunternehmens. Für die BAFA-Hüllenmaßnahmen und den KfW-261-Kredit ist dagegen ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben.

Wo finde ich Rechner für die einzelnen Schritte?

Energie- und Förderrechner liegen unter kotsch.tech/webtools, weitere Ratgeber im News-Bereich.