BEG-Heizungsförderung 2026: Der komplette Überblick

Wer 2026 seine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, kann einen erheblichen Teil der Kosten vom Staat zurückbekommen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt seit 2024 die Heizungsförderung in einem System, das aus einer Grundförderung und mehreren aufeinander aufbauenden Boni besteht. Dieser Überblick erklärt, wie die Bausteine zusammenwirken, wer welchen Bonus bekommt und an welcher Stelle die Förderung gedeckelt ist – damit Sie vor dem Heizungstausch realistisch einschätzen können, was übrig bleibt.

Was die BEG ist und wer sie verwaltet

Die BEG ist das Dach für die staatliche Gebäudeförderung des Bundes. Sie gliedert sich in drei Teilprogramme: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen). Für den klassischen Heizungstausch im Eigenheim ist die Heizungsförderung relevant, die über die staatliche Förderbank KfW läuft. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Lüftung – sowie weitere Einzelmaßnahmen werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Diese Aufteilung ist wichtig, weil Sie für eine Komplettsanierung möglicherweise zwei Anträge bei zwei Behörden stellen.

Das Ziel der Förderung ist klar: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen – die zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wer diese Vorgabe per Heizungstausch erfüllt, wird belohnt.

Die Grundförderung: 30 Prozent für alle

Den Einstieg bildet die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht jedem privaten Eigentümer offen, unabhängig vom Einkommen, und gilt für förderfähige Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Anschlüsse an ein Wärmenetz, Brennstoffzellen oder Solarthermie. Die förderfähigen Kosten sind dabei gedeckelt: Für die erste Wohneinheit in einem selbst genutzten Einfamilienhaus liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro. Eine Anlage, die 28.000 Euro kostet, wird also voll berücksichtigt; kostet sie 40.000 Euro, fließt die Förderung nur auf 30.000 Euro.

Damit ist klar, dass die Grundförderung die Untergrenze dessen ist, was möglich ist. Über die Boni lässt sich der Fördersatz deutlich steigern.

Die drei Boni im Detail

Auf die Grundförderung addieren sich – kumulierbar bis zu einer Obergrenze – mehrere Boni:

Wichtig: Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus richten sich beide an Selbstnutzer, lassen sich aber kombinieren. Der maximale Fördersatz für die Heizung ist jedoch auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Mehr als 70 Prozent bekommt niemand, selbst wenn die einzelnen Boni rechnerisch darüber hinausgingen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine Familie tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten betragen 32.000 Euro, gedeckelt auf 30.000 Euro. Sie nutzt das Haus selbst, das Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 Euro. Damit greifen Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) und Einkommens-Bonus (30 %) – rechnerisch 80 Prozent, gedeckelt auf 70 Prozent. Auf die maximal förderfähigen 30.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 21.000 Euro. Die Familie zahlt von ihren 32.000 Euro also nur rund 11.000 Euro selbst.

Wer die eigenen Zahlen durchspielen will, sollte das vor der Auftragsvergabe tun. Unser BEG-Heizungsförderung-Rechner nimmt Kosten, Boni und Deckel und gibt den erwartbaren Zuschuss aus. Für die Frage, ob sich die Wärmepumpe über die Lebensdauer rechnet, hilft der Wärmepumpen-Wirtschaftlichkeitsrechner.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland – Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Die Höhe der Boni unterscheidet sich aber: Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind ausdrücklich an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten die Grundförderung und gegebenenfalls den Effizienz-Bonus, aber nicht die selbstnutzerspezifischen Boni. Für Mehrfamilienhäuser sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je weiterer Wohneinheit gestaffelt – ab der zweiten Wohneinheit gelten niedrigere Beträge pro Einheit.

Was förderfähig ist – und was nicht

Gefördert werden nicht nur die reinen Anschaffungskosten der neuen Heizung. Förderfähig sind auch eng verbundene Arbeiten: Demontage und Entsorgung der alten Anlage, hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch zur Anpassung an niedrigere Vorlauftemperaturen, Pufferspeicher, Erschließung der Wärmequelle bei Erdwärme sowie Anschlusskosten an ein Wärmenetz. Nicht förderfähig über die Heizungsförderung sind dagegen reine Gasheizungen ohne erneuerbaren Anteil. Wer eine Hybridlösung baut, muss den erneuerbaren Anteil sauber nachweisen.

Der grobe Antragsweg

Der wichtigste Grundsatz: Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn gestellt – beziehungsweise vor verbindlicher Auftragsvergabe. Seit der Reform ist allerdings ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung erlaubt, sodass Sie einen Handwerkervertrag abschließen können, der nur dann wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt ist. Den Antrag stellen Sie über das KfW-Zuschussportal, benötigen dafür aber zuerst eine Bestätigung des Fachunternehmens oder eines Energieeffizienz-Experten. Nach Bewilligung, Umsetzung und Einreichung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?

Nein. Eine generelle sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht. Das GEG sieht Übergangsfristen vor und knüpft die 65-Prozent-Pflicht teils an die kommunale Wärmeplanung. Wer aber freiwillig früh tauscht, sichert sich den Klimageschwindigkeits-Bonus, der über die Jahre abschmilzt.

Kann ich die Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich entscheiden: entweder den Zuschuss der BEG oder den Steuerbonus nach §35c EStG. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Bei mehreren getrennten Maßnahmen lässt sich aber das eine über die BEG und das andere über die Steuer abwickeln.

Lohnt sich der Effizienz-Bonus, eine Erdwärmepumpe zu wählen?

Der Effizienz-Bonus von 5 Prozent allein trägt selten die höheren Erschließungskosten einer Sole-Wasser-Wärmepumpe. Erdwärme rechnet sich vor allem über die deutlich bessere Jahresarbeitszahl und damit niedrigere Stromkosten im Betrieb. Der Bonus ist ein netter Zusatz, nicht das Hauptargument.

Wo finde ich weitere Rechner und Ratgeber?

Eine Sammlung an Energie- und Finanzrechnern liegt unter kotsch.tech/webtools, weitere Ratgeber zu Förderung und Sanierung finden Sie im News-Bereich.