Einspeisevergütung 2026: PV-Strom verkaufen erklärt

Wer mehr Solarstrom erzeugt, als er selbst verbraucht, speist den Überschuss ins öffentliche Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Diese Einspeisevergütung war früher der zentrale Grund für eine PV-Anlage, ist heute aber zur Nebensache geworden – weil sie über die Jahre stark gesunken ist, während die Strompreise gestiegen sind. Dieser Artikel erklärt, wie die Vergütung 2026 funktioniert, welche Modelle es gibt und warum der Eigenverbrauch heute fast immer wichtiger ist.

Das Grundprinzip: feste Vergütung über 20 Jahre

Für PV-Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, gilt seit jeher ein verlässliches Versprechen: Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird über das Inbetriebnahmejahr plus 20 Folgejahre festgeschrieben. Diese Planungssicherheit ist der Kern des Modells. Wichtig: Maßgeblich ist der Satz bei Inbetriebnahme – sinkt die Vergütung später für Neuanlagen, betrifft das Ihre bestehende Anlage nicht.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung

Bei der Anmeldung legen Sie fest, welche Betriebsart Sie wählen:

Die Vergütungssätze sinken für Neuanlagen regelmäßig in kleinen Schritten und sind zudem nach Anlagengröße gestaffelt: kleine Dachanlagen erhalten pro Kilowattstunde mehr als große. Die genauen, gültigen Centbeträge ändern sich laufend – prüfen Sie diese vor der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur, statt sich auf alte Zahlen zu verlassen.

Warum der Eigenverbrauch heute schlägt

Die Rechnung ist simpel: Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Netzstrom für rund 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde. Eingespeister Strom bringt bei Teileinspeisung nur einen einstelligen Centbetrag. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen statt einzuspeisen, ist damit ein Vielfaches mehr wert. Genau diesen Unterschied können Sie mit dem PV-Eigenverbrauch-Grenzpreis-Rechner beziffern. Die Einspeisevergütung ist heute eher ein Bonus für den unvermeidlichen Überschuss als das Geschäftsmodell.

Negative Strompreise und die Förderpause

Eine wichtige Neuerung der jüngeren EEG-Reform betrifft Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen: Wenn an der Strombörse zu viel Strom im Netz ist und die Preise ins Negative rutschen, entfällt für diese Stunden die Einspeisevergütung. Der nicht vergütete Zeitraum wird am Ende der 20 Jahre angehängt, sodass die Gesamtmenge erhalten bleibt. Praktisch betrifft das vor allem sonnige Mittagsstunden im Frühjahr und Sommer. Für Haushalte mit Speicher und gutem Eigenverbrauch ist der Effekt gering, weil ohnehin nur der Überschuss eingespeist wird.

Direktvermarktung statt fester Vergütung

Größere Anlagen müssen ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen, statt die feste EEG-Vergütung zu erhalten. Dabei vermarktet ein Dienstleister den Strom an der Börse, der Anlagenbetreiber erhält den Marktpreis plus eine Marktprämie. Für kleine Hausdachanlagen ist das in der Regel nicht verpflichtend, kann aber freiwillig interessant werden, wenn dynamische Vermarktung und intelligente Steuerung kombiniert werden. Für die meisten Eigenheimbesitzer bleibt die einfache feste Einspeisevergütung der unkomplizierteste Weg.

Steuerliche Behandlung der Einspeisung

Seit der Steuerreform für kleine PV-Anlagen sind viele Hausdachanlagen einkommensteuerlich begünstigt und können von der Umsatzsteuer über den Nullsteuersatz beim Kauf profitieren. Das vereinfacht die Einspeisung erheblich, weil die früher übliche aufwendige Gewinnermittlung und Umsatzsteuervoranmeldung in vielen Fällen entfällt. Die Details und Grenzen behandelt ein eigener Steuer-Artikel; im Zweifel ist eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll, weil die genauen Schwellen regelmäßig angepasst werden.

Warum die Vergütung über die Jahre gesunken ist

Die Einspeisevergütung war zu Beginn des EEG bewusst hoch angesetzt, um die damals teure Solartechnik anzuschieben. Mit jedem Jahr wurden Module und Wechselrichter aber dramatisch günstiger – die Preise pro Kilowattpeak sind über die letzten anderthalb Jahrzehnte um rund 80 bis 90 Prozent gefallen. Die Vergütung wurde im Gleichschritt abgesenkt (Degression), damit die Förderung der gesunkenen Technik entsprach und Mitnahmeeffekte vermieden wurden. Das Ergebnis ist paradox positiv: Obwohl die Vergütung niedrig ist, lohnt sich PV heute mehr als je zuvor – weil die Anlagen so billig geworden sind, dass schon der Eigenverbrauch allein die Investition trägt.

Die typische Stromflussbilanz

Zum Verständnis hilft es, sich den Stromfluss eines Tages vorzustellen. Vereinfacht gibt es vier Wege, die der erzeugte Solarstrom nehmen kann:

  1. Direkter Eigenverbrauch: sofort im Haus genutzt – der wertvollste Weg.
  2. Speicherladung: für die spätere Eigennutzung zwischengespeichert.
  3. Steuerbare Lasten: Warmwasser, E-Auto, Wärmepumpe, die den Überschuss aufnehmen.
  4. Einspeisung: der Rest, der vergütet ins Netz geht.

Die Einspeisung ist also der letzte Auffangweg für Strom, den Sie nicht anders nutzen können – und genau deshalb sollte sie möglichst klein, der Eigenverbrauch möglichst groß sein.

Praktischer Ablauf der Einspeisung

  1. Anlage planen und Betriebsart (Teil- oder Volleinspeisung) festlegen.
  2. Zweirichtungszähler durch den Messstellenbetreiber installieren lassen.
  3. Anlage im Marktstammdatenregister eintragen.
  4. Daten an den Netzbetreiber übermitteln, der die Vergütung auszahlt.
  5. Erträge dokumentieren und steuerliche Behandlung klären.

Weitere Praxisartikel zu Planung, Speicher und Wirtschaftlichkeit finden Sie in unseren News, passende Rechner in den Webtools.

Häufige Fragen

Wie lange gilt meine Einspeisevergütung?

Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre. Spätere Absenkungen für Neuanlagen ändern Ihren bestehenden Satz nicht.

Lohnt sich Volleinspeisung noch?

Nur wenn Sie selbst kaum Strom verbrauchen, etwa bei einer reinen Erzeugungsanlage. Für normale Haushalte ist die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch fast immer wirtschaftlicher.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

In Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung für eingespeisten Strom. Die Zeit wird hinten an die 20 Jahre angehängt. Wer hohen Eigenverbrauch hat, ist davon kaum betroffen.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Viele kleine Hausdachanlagen sind einkommensteuerlich begünstigt, sodass der Aufwand gering ist. Die genauen Grenzen ändern sich; klären Sie Ihren Einzelfall am besten mit einem Steuerberater.