Elterngeld 2026: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Berechnung

Wenn ein Kind geboren wird, fällt für die betreuenden Eltern in der Regel ein Teil des bisherigen Einkommens weg. Genau hier setzt das Elterngeld an: Es ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Verdienstes ausgleicht und Familien die ersten Lebensmonate finanziell erleichtern soll. Das klingt einfach, doch in der Praxis stellen sich schnell viele Fragen. Wie hoch fällt der Betrag aus? Lohnt sich das längere ElterngeldPlus? Und was hat es mit dem Partnerschaftsbonus auf sich? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Bausteine verständlich, damit Sie die für Ihre Situation passende Variante besser einschätzen können.

Was Elterngeld leisten soll

Elterngeld ist kein pauschaler Zuschuss, sondern eine Lohnersatzleistung. Der Grundgedanke: Wer wegen der Betreuung eines neugeborenen Kindes weniger oder gar nicht arbeitet, soll nicht ohne Einkommen dastehen. Deshalb orientiert sich die Höhe am Verdienst, den ein Elternteil vor der Geburt hatte. Anspruch haben grundsätzlich Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und während des Bezugs nicht oder nur in eingeschränktem Umfang erwerbstätig sind. Auch Adoptiv- und in bestimmten Fällen weitere Bezugsberechtigte können Leistungen erhalten.

Wichtig ist die Unterscheidung von der Elternzeit. Die Elternzeit ist das arbeitsrechtliche Recht auf eine unbezahlte Auszeit beim Arbeitgeber. Das Elterngeld ist die finanzielle Leistung. Beide hängen oft zusammen, sind aber nicht dasselbe und müssen getrennt beantragt beziehungsweise angemeldet werden.

So entsteht die Höhe des Elterngeldes

Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. Aus diesem Durchschnitt wird ein bestimmter Prozentsatz des wegfallenden Einkommens ersetzt. Üblicherweise liegt die Ersatzrate etwa zwischen 65 und 100 Prozent. Der Kerngedanke dahinter: Wer vor der Geburt vergleichsweise wenig verdient hat, erhält einen höheren prozentualen Ausgleich, wer mehr verdient hat, einen geringeren Anteil. So wird die Leistung sozial abgefedert.

Maßgeblich ist immer das Netto, nicht das Brutto. Steuerklasse, Steuern und Sozialabgaben fließen also in die Berechnungsgrundlage ein. Auch deshalb kann es sinnvoll sein, schon vor der Geburt einen Blick auf die eigene Steuerklasse zu werfen.

Mindest- und Höchstbetrag

Damit das Elterngeld weder ins Bodenlose fällt noch unbegrenzt nach oben steigt, gibt es eine Untergrenze und eine Obergrenze für den monatlichen Betrag. Die Untergrenze stellt sicher, dass auch Eltern ohne oder mit nur geringem Vorerwerbseinkommen eine spürbare Leistung erhalten. Die Obergrenze deckelt den Höchstbetrag pro Monat, sodass auch bei sehr hohem Verdienst nur bis zu einer bestimmten Summe ausgezahlt wird.

In bestimmten Lebenslagen kommen Zuschläge in Betracht, etwa der Geschwisterbonus für Familien mit weiteren kleinen Kindern oder ein Mehrlingszuschlag bei Zwillingen und Drillingen. Diese Aufschläge können den monatlichen Betrag erhöhen, ohne dass die reguläre Berechnung dadurch ersetzt wird.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich

Die zentrale Weichenstellung ist die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide Varianten lassen sich auch kombinieren. Das Basiselterngeld wird über einen kürzeren Zeitraum gezahlt und ist als klassischer Ersatz für ein komplett wegfallendes Einkommen gedacht. ElterngeldPlus läuft dagegen länger, dafür ist der Monatsbetrag in der Regel rund halb so hoch. Es richtet sich besonders an Eltern, die früh wieder in Teilzeit einsteigen möchten.

Der große Vorteil von ElterngeldPlus: Wer parallel in Teilzeit arbeitet, wird hier oft besser gestellt, weil sich Teilzeitverdienst und Leistung über mehr Monate verteilen lassen, ohne dass wertvolle Bezugsmonate verbraucht werden. Aus einem Monat Basiselterngeld werden rechnerisch zwei Monate ElterngeldPlus.

Merkmal Basiselterngeld ElterngeldPlus
Bezugsdauer kürzer (mehrere Monate) länger, etwa doppelt so viele Monate
Monatsbetrag voller berechneter Satz rund die Hälfte des Basisbetrags
Ideal bei vollständiger Auszeit ohne Job frühem Teilzeit-Wiedereinstieg
Kombination mit Teilzeit möglich, aber Anrechnung kann Betrag mindern besonders vorteilhaft, längere Streckung
Umrechnung 1 Basismonat entspricht 2 Plus-Monaten

Der Partnerschaftsbonus

Eine zusätzliche Option ist der Partnerschaftsbonus. Er belohnt es, wenn beide Elternteile gleichzeitig in einem definierten Teilzeitkorridor arbeiten und sich die Betreuung partnerschaftlich teilen. In diesem Zeitraum gibt es weitere Monate mit ElterngeldPlus-Leistungen. Der Bonus ist vor allem für Paare interessant, die nicht das Modell verfolgen wollen, bei dem ein Elternteil allein zu Hause bleibt, sondern beide Beruf und Familie verbinden möchten.

Wann hohe Einkommen leer ausgehen

Elterngeld ist eine Familienleistung mit sozialer Komponente. Deshalb gibt es eine Einkommensgrenze: Liegt das zu versteuernde Einkommen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts, besteht kein Anspruch mehr. Diese Grenze wurde in den vergangenen Jahren angepasst, sodass sehr gut verdienende Haushalte vom Bezug ausgeschlossen sein können. Wer nah an der Grenze liegt, sollte die maßgeblichen Werte vor der Geburt genau prüfen, da bereits kleine Unterschiede über den Anspruch entscheiden können.

Antrag und sinnvolle Planung

Das Elterngeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv beantragt werden, üblicherweise bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes. Da die Bearbeitung Zeit braucht und Leistungen meist nur für eine begrenzte Zahl rückwirkender Monate gezahlt werden, empfiehlt sich ein zeitnaher Antrag nach der Geburt. Folgende Punkte erleichtern die Planung:

  1. Frühzeitig überlegen, welcher Elternteil welche Monate übernimmt.
  2. Prüfen, ob eine reine Auszeit oder ein Teilzeitmodell besser passt.
  3. Basis- und Plus-Monate sowie den Partnerschaftsbonus durchrechnen.
  4. Benötigte Nachweise wie Einkommensbelege und Geburtsurkunde rechtzeitig sammeln.

Für eine erste eigene Überschlagsrechnung helfen einfache Rechenhilfen. In unseren Webtools finden Sie praktische Kalkulatoren für Netto, Prozente und Durchschnittswerte, mit denen Sie eine grobe Einschätzung vornehmen können. Verbindlich sind am Ende jedoch immer die Berechnungen der Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld ungefähr?

Es ersetzt rund 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, je nach Verdiensthöhe vor der Geburt. Zugleich gibt es einen Mindest- und einen Höchstbetrag pro Monat. Geringverdienende erhalten anteilig mehr, Besserverdienende anteilig weniger.

Was ist besser: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Das hängt vom Lebensmodell ab. Wer voll zu Hause bleibt, fährt mit dem höheren Basiselterngeld über einen kürzeren Zeitraum oft gut. Wer früh in Teilzeit einsteigt, profitiert meist von ElterngeldPlus, weil die Leistung über mehr Monate gestreckt wird.

Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?

Ja, beide Varianten lassen sich mischen. So können Sie zum Beispiel die ersten Monate vollständig zu Hause bleiben und anschließend mit ElterngeldPlus in Teilzeit wechseln. Ein Basismonat entspricht dabei rechnerisch zwei Plus-Monaten.

Was bringt der Partnerschaftsbonus?

Er gewährt zusätzliche Bezugsmonate, wenn beide Eltern gleichzeitig in einem festgelegten Teilzeitrahmen arbeiten. Das Modell richtet sich an Paare, die Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen wollen.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Ja. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen einen bestimmten Schwellenwert, entfällt der Anspruch. Wer nah an dieser Grenze liegt, sollte die aktuellen Werte vor der Geburt genau prüfen.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag läuft über die zuständige Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes. Da Leistungen nur für eine begrenzte Zahl zurückliegender Monate gezahlt werden, sollten Sie ihn zeitnah nach der Geburt stellen. Weitere Ratgeber finden Sie in unseren News oder auf der Startseite von kotsch.tech.