EÜR 2026: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Schritt für Schritt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland. Statt einer kompletten doppelten Buchführung mit Bilanz stellst du nur deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Für die große Mehrheit der Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Gewerbetreibenden ist die EÜR die Methode der Wahl. Dieser Leitfaden erklärt, wie sie funktioniert, welche Regeln du kennen musst und wie du sie 2026 sauber erstellst.

Wer die EÜR nutzen darf

Nicht jeder darf seinen Gewinn per EÜR ermitteln. Berechtigt sind:

Wer dauerhaft über diesen Schwellen liegt, wird vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert. Bis dahin bleibt die EÜR zulässig und ist deutlich weniger aufwendig.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG: Einnahmen werden in dem Jahr erfasst, in dem das Geld auf dem Konto eingeht, Ausgaben in dem Jahr, in dem sie abfließen. Es zählt also der Zahlungszeitpunkt, nicht der Rechnungszeitpunkt. Das eröffnet einen einfachen Gestaltungsspielraum: Wer den Gewinn eines Jahres drücken will, kann anstehende Ausgaben vorziehen oder Einnahmen ins nächste Jahr verschieben.

Eine wichtige Ausnahme bilden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel: Werden sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem 31. Dezember fällig und gezahlt, sind sie dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen. Das betrifft etwa die Umsatzsteuer-Vorauszahlung oder Mieten.

Was zu den Betriebseinnahmen zählt

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse, die durch deine unternehmerische Tätigkeit veranlasst sind. Dazu gehören:

Was du als Betriebsausgabe absetzen kannst

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Typisch sind Wareneinkauf, Material, Miete für Geschäftsräume, Telefon und Internet, Fachliteratur, Versicherungen, Reisekosten, Fortbildungen, gezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer-Zahllasten sowie Honorare an Subunternehmer. Bei der Regelbesteuerung trägst du Einnahmen und Ausgaben in der Regel netto ein, die Umsatzsteuer wird separat behandelt.

Abschreibungen (AfA)

Anschaffungen mit einer Nutzungsdauer über einem Jahr und Kosten über 800 Euro netto darfst du nicht sofort voll absetzen, sondern verteilst sie über die Nutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung. Ein Laptop für 1.500 Euro netto bei drei Jahren Nutzungsdauer ergibt 500 Euro AfA pro Jahr. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto kannst du dagegen im Anschaffungsjahr vollständig absetzen.

Die Anlage EÜR im Steuerformular

Die EÜR wird über die amtliche „Anlage EÜR“ elektronisch via ELSTER ans Finanzamt übermittelt. Sie ist Pflichtbestandteil der Einkommensteuererklärung für alle, die per EÜR ihren Gewinn ermitteln. Eine formlose Aufstellung reicht nicht mehr aus. In der Anlage trägst du deine Einnahmen und Ausgaben in vorgegebene Zeilen ein, das System errechnet den Gewinn. Wer mehrere Betriebe hat, gibt für jeden eine eigene Anlage EÜR ab.

EÜR und Steuerlast verbinden

Der per EÜR ermittelte Gewinn fließt direkt in deine Einkommensteuer ein und ist die Basis für eine eventuelle Gewerbesteuer. Wer früh abschätzen will, was am Ende vom Gewinn übrig bleibt, kann mit dem Gewerbesteuer-Rechner die Gewerbesteuerbelastung simulieren und mit weiteren Webtools die Gesamtabgaben überschlagen. Eine laufende EÜR über das Jahr verteilt verhindert böse Überraschungen bei der Steuererklärung.

Häufige Fehler

  1. Belege fehlen: Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Sammle und digitalisiere alle Quittungen lückenlos.
  2. Privates und Betriebliches vermischt: Ein getrenntes Geschäftskonto erleichtert die saubere Abgrenzung enorm.
  3. AfA vergessen: Größere Anschaffungen werden fälschlich sofort voll abgesetzt statt verteilt.
  4. Umsatzsteuer falsch behandelt: Bei Regelbesteuerung gehört die vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer korrekt erfasst.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Die EÜR bietet auch Gestaltungsspielraum für die Steuerplanung. Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition schon vorab gewinnmindernd abziehen – bevor du das Wirtschaftsgut überhaupt gekauft hast. Das senkt die Steuerlast im Jahr des Abzugs und ist besonders nützlich, wenn ein gutes Jahr vorliegt und im Folgejahr eine größere Anschaffung ansteht. Voraussetzung ist, dass dein Gewinn die maßgebliche Grenze (200.000 Euro) nicht überschreitet. Zusätzlich erlaubt die Sonderabschreibung, in den ersten Jahren nach der Anschaffung über die reguläre AfA hinaus weitere Beträge abzuschreiben. Beide Instrumente erfordern saubere Dokumentation und sollten mit Blick auf die Folgejahre geplant werden.

Liebhaberei: wenn das Finanzamt Verluste nicht anerkennt

Wer über Jahre nur Verluste schreibt, gerät in den Verdacht der sogenannten Liebhaberei. Das Finanzamt prüft dann, ob überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder die Tätigkeit eher ein steuerlich unbeachtliches Hobby ist. Wird Liebhaberei festgestellt, erkennt das Finanzamt die Verluste nicht mehr an, und sie mindern deine übrigen Einkünfte nicht. Gerade nebenberufliche Selbstständige sollten daher eine nachvollziehbare Prognose erstellen, die belegt, dass mittelfristig ein Totalgewinn zu erwarten ist. Eine ordentlich geführte EÜR mit realistischer Geschäftsplanung ist hier der beste Schutz.

Häufige Fragen

Brauche ich für die EÜR eine Buchhaltungssoftware?

Zwingend nicht, aber sehr empfehlenswert. Bei wenigen Belegen reicht eine sorgfältige Tabellenkalkulation. Sobald regelmäßig Rechnungen und Belege anfallen, spart eine Software Zeit und reduziert Fehler – und sie erstellt die Anlage EÜR meist auf Knopfdruck.

Wann ist die EÜR abzugeben?

Zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Für das Steuerjahr 2025 ist ohne Steuerberater regulär der 31. Juli 2026 die Frist; mit steuerlicher Beratung verlängert sie sich. Die genauen Termine können sich ändern, daher prüfe sie jährlich.

Kann ich von der EÜR zur Bilanzierung wechseln?

Ja, freiwillig oder verpflichtet. Beim Wechsel ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, weil sich die Erfassungslogik von Zahlungszeitpunkt auf Forderungs- und Verbindlichkeitszeitpunkt ändert. Das sollte fachlich begleitet werden.

Zählt die Umsatzsteuer-Erstattung als Einnahme?

Ja. Bei der EÜR mit Regelbesteuerung ist eine vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme, eine gezahlte Zahllast eine Betriebsausgabe – jeweils im Zeitpunkt der Zahlung.