Freistellungsauftrag 2026 richtig stellen und aufteilen

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person ist eines der einfachsten Steuergeschenke ueberhaupt. Doch er entfaltet seine Wirkung nur, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag zieht das Institut ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer ab. Wer mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken hat, muss den Betrag zudem geschickt aufteilen, damit nirgends unnoetig Steuer anfaellt und nirgends Freibetrag verfaellt. Dieser Beitrag zeigt, wie es richtig geht.

Was ein Freistellungsauftrag bewirkt

Mit dem Freistellungsauftrag weisen Sie eine Bank an, Kapitalertraege bis zu einem von Ihnen festgelegten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Bis zur freigestellten Hoehe bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne also steuerfrei. Erst wenn die Ertraege bei dieser Bank den freigestellten Betrag uebersteigen, behaelt sie auf den ueberschiessenden Teil die Abgeltungsteuer von rund 26,375 Prozent ein. Die genaue Belastung auf den steuerpflichtigen Teil zeigt der Kapitalertragsteuer-Rechner.

Die Hoehe: 1.000 oder 2.000 Euro

Der maximale Freistellungsauftrag entspricht dem Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro fuer Einzelpersonen, 2.000 Euro fuer zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Die Summe aller Freistellungsauftraege bei allen Banken darf diesen Betrag nicht ueberschreiten. Verteilen Sie also 400 Euro auf Bank A und 600 Euro auf Bank B, ist Ihr Freibetrag von 1.000 Euro voll ausgeschoepft. Ein gemeinsamer Auftrag von Ehepaaren bringt den Vorteil, dass die Banken Freibetraege ehegattenuebergreifend optimal verrechnen.

So teilen Sie clever auf

Wer mehrere Depots und Konten hat, sollte den Freibetrag dort hin verteilen, wo die hoechsten Ertraege erwartet werden. Ein praktisches Vorgehen:

  1. Schaetzen Sie pro Bank die erwarteten Jahresertraege (Zinsen, Dividenden, Vorabpauschale, realisierte Gewinne).
  2. Setzen Sie auf das ertragsstaerkste Konto den groessten Teil des Freibetrags.
  3. Verteilen Sie den Rest auf die uebrigen Banken, bis 1.000 Euro erreicht sind.
  4. Pruefen Sie die Verteilung einmal im Jahr und passen Sie sie an, wenn sich die Ertragslage verschiebt.

Wichtig: Sie koennen einen bestehenden Freistellungsauftrag jederzeit aendern, solange noch keine abschliessende Jahresmeldung erfolgt ist. Eine Aenderung wirkt aber immer fuer das ganze Jahr ab dem 1. Januar.

Fristen und die Steuer-ID

Ein Freistellungsauftrag gilt ab dem Jahr, fuer das Sie ihn erteilen, und laeuft unbefristet weiter, bis Sie ihn aendern oder loeschen. Damit er gueltig ist, muss er Ihre steuerliche Identifikationsnummer enthalten. Fehlt diese, ist der Auftrag unwirksam, und die Bank zieht trotzdem Steuer ab. Pruefen Sie bei jedem neuen Konto, ob die Steuer-ID korrekt hinterlegt ist. Wer im laufenden Jahr noch Erstattungen sichern will, sollte den Auftrag moeglichst frueh erteilen, da er sich nicht rueckwirkend auf bereits abgefuehrte Steuer auswirkt, ausser ueber die spaetere Steuererklaerung.

Die NV-Bescheinigung als Alternative

Wer voraussichtlich gar keine Steuer zahlen muss, weil das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann statt eines Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit bleiben alle Kapitalertraege steuerfrei, auch oberhalb der 1.000 Euro. Das ist vor allem fuer Rentner mit geringer Rente, Studierende und Kinder mit Depot interessant. Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre und wird der Bank vorgelegt.

Haeufige Fehler

Weitere Beitraege rund um Geldanlage und Steuern finden Sie im News-Bereich, passende Rechner in der Webtools-Uebersicht.

Ein Rechenbeispiel fuer die Aufteilung

Wie viel der Freistellungsauftrag konkret bringt, zeigt ein einfaches Beispiel. Angenommen, Sie haben zwei Depots: Bei Bank A erwarten Sie 700 Euro Kapitalertraege im Jahr, bei Bank B nur 200 Euro. Ohne Freistellungsauftrag zieht jede Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ein – auf insgesamt 900 Euro waeren das rund 237 Euro Steuer.

Mit einem klug verteilten Freistellungsauftrag bleibt alles steuerfrei: Sie setzen 700 Euro auf Bank A und 300 Euro auf Bank B, bleiben damit innerhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro und stellen beide erwarteten Ertraege frei. Haetten Sie dagegen versehentlich 900 Euro auf das ertragsschwache Konto B gelegt und nur 100 Euro auf A, blieben bei Bank A 600 Euro steuerpflichtig, obwohl Ihr Gesamtfreibetrag eigentlich gereicht haette. Genau diese Fehlverteilung kostet bares Geld – die Belastung darauf koennen Sie mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner nachvollziehen.

Freistellungsauftrag online erteilen und verwalten

Die meisten Banken und Broker bieten 2026 die Erteilung und Aenderung des Freistellungsauftrags vollstaendig digital im Online-Banking oder in der App an. Der Vorgang dauert meist nur wenige Minuten, weil die Steuer-ID dort in der Regel bereits hinterlegt ist. So gehen Sie vor:

Ein jaehrlicher Kassensturz im Januar genuegt meist, um die Verteilung aktuell zu halten. Weitere Beitraege rund um Geldanlage und Steuern finden Sie im News-Bereich.

Haeufige Fragen

Muss ich jedes Jahr einen neuen Freistellungsauftrag stellen?

Nein. Ein einmal erteilter Auftrag laeuft unbefristet weiter. Sinnvoll ist nur eine jaehrliche Pruefung, ob die Verteilung noch zu Ihrer Ertragslage passt.

Was ist, wenn ich Freistellungsauftraege bei mehreren Banken habe?

Das ist erlaubt, solange die Summe aller Auftraege 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht uebersteigt. Die Banken melden die genutzten Betraege ans Bundeszentralamt fuer Steuern, eine Ueberschreitung faellt auf.

Hilft der Freistellungsauftrag auch gegen die Vorabpauschale bei ETFs?

Ja. Die Vorabpauschale wird wie andere Kapitalertraege behandelt. Reicht der freigestellte Betrag aus, zieht die Bank dafuer keine Steuer ab.

Kann ich den Freibetrag fuer mein Kind nutzen?

Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag. Fuer ein Kinderdepot koennen Sie als gesetzlicher Vertreter einen Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes stellen oder eine NV-Bescheinigung beantragen.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag nicht voll ausschoepfe?

Ungenutzter Freibetrag verfaellt am Jahresende und laesst sich nicht ins Folgejahr uebertragen. Wer in einem Jahr weniger Ertraege hatte als freigestellt, verschenkt zwar keinen Cent, sollte die Verteilung aber pruefen, damit kuenftig kein Freibetrag auf einem ertragslosen Konto brachliegt.

Bekomme ich zu viel gezahlte Steuer zurueck?

Ja. Haben Sie den Freistellungsauftrag zu spaet oder zu niedrig gestellt und wurde bereits Steuer einbehalten, koennen Sie sich den zu viel gezahlten Betrag ueber die Anlage KAP der Einkommensteuererklaerung zurueckholen. Das Finanzamt verrechnet dann den nicht genutzten Sparerpauschbetrag.