Gasheizung 2026: Darf man noch eine einbauen? Regeln im Klartext

Rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) halten sich hartnäckig zwei Gerüchte: Entweder heißt es, Gasheizungen seien längst komplett verboten, oder genau umgekehrt, man könne ohne jede Einschränkung weiter einbauen. Beides ist falsch. Die Wahrheit liegt dazwischen und hängt stark davon ab, wo Sie wohnen, in welchem Gebäude und ob Ihr Ort schon eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, was 2026 beim Einbau einer Gasheizung tatsächlich gilt, welche Bedingungen daran hängen und in welchen Fällen eine neue Gasheizung trotz erlaubtem Einbau finanziell ein Risiko sein kann.

Die Kurzantwort: Ja, aber mit Bedingungen

Eine reine Gasheizung darf 2026 grundsätzlich noch eingebaut werden. Es gibt kein pauschales Einbauverbot. Allerdings ist der Einbau an Pflichten geknüpft, die seit Inkrafttreten des reformierten GEG schrittweise greifen. Im Kern dreht sich alles um die sogenannte 65-Prozent-Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für eine klassische Gas-Brennwerttherme bedeutet das, dass sie diese Quote allein nicht erfüllt und daher entweder mit zusätzlicher Technik kombiniert oder unter eine Übergangsregel fällt.

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre Kommune ihre Wärmeplanung abschließt. Vorher gelten lockerere Regeln, danach greift die 65-Prozent-Pflicht voll. Wer also heute über eine Gasheizung nachdenkt, sollte zuerst klären, ob in seiner Stadt oder Gemeinde bereits ein Wärmeplan vorliegt.

Die 65-Prozent-Regel verständlich erklärt

Die Pflicht zur anteiligen erneuerbaren Wärme ist das Herzstück des GEG. Sie verlangt nicht, dass Sie sofort eine Wärmepumpe einbauen. Sie verlangt nur, dass die neue Heizung rechnerisch zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen gespeist wird. Dafür gibt es mehrere zulässige Wege:

Eine reine Erdgas-Brennwertheizung ohne erneuerbare Ergänzung erfüllt die Quote nicht. Sie ist nur dann zulässig, wenn eine Übergangsfrist greift oder eine Härtefall- beziehungsweise Ausnahmeregelung anwendbar ist.

Übergangsfristen je nach Kommune und Gebäudetyp

Die wohl wichtigste Stellschraube ist die kommunale Wärmeplanung. Große Städte mussten ihre Pläne früher vorlegen als kleinere Gemeinden. Bis ein Wärmeplan vorliegt, darf in vielen Fällen noch eine Gasheizung ohne sofortige 65-Prozent-Erfüllung eingebaut werden. Es gilt aber eine wichtige Bedingung: Wer in der Übergangszeit eine fossile Heizung einbaut, muss in der Regel eine Beratung in Anspruch nehmen und akzeptieren, dass das Gerät später schrittweise einen steigenden Anteil grüner Gase nutzen muss.

Die folgende Übersicht zeigt den groben Zeitstrahl der Pflichten. Beachten Sie, dass die konkreten Stichtage je nach Bundesland und Gemeinde abweichen können und sich an der Größe der Kommune orientieren.

Phase / Situation Große Städte Kleinere Gemeinden Was für neue Gasheizungen gilt
Vor kommunaler Wärmeplanung Frist früher abgelaufen Frist später Einbau noch möglich, Pflichtberatung, spätere Grüngas-Quote
Nach Vorlage des Wärmeplans Ab Plan-Stichtag Ab Plan-Stichtag 65-Prozent-Regel greift voll, reine Gasheizung nicht mehr zulässig
Heizungstausch im Bestand Übergangsregeln Übergangsregeln Reparatur erlaubt, Ersatz an Quote gebunden, Härtefälle möglich
Neubau im Neubaugebiet Sofort Sofort 65-Prozent-Regel gilt unmittelbar, faktisch keine reine Gasheizung
Grüngas-Steigerung Stufenweise Stufenweise Pflicht zu wachsendem Anteil Biomethan oder Wasserstoff über die Jahre

Im Neubau gilt die strengste Stufe: Hier ist die 65-Prozent-Regel bereits in Kraft, sodass eine reine Gasheizung praktisch ausscheidet. Im Bestand ist die Lage entspannter, vor allem wenn eine bestehende Heizung nur repariert und nicht komplett ersetzt wird.

CO2-Preis: Warum Gas auf Dauer teurer wird

Selbst wenn der Einbau erlaubt ist, sollten Sie die laufenden Kosten nicht unterschätzen. Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas wird ein CO2-Preis erhoben, der in den kommenden Jahren weiter steigt. Dieser Aufschlag erhöht den Gaspreis schrittweise und unabhängig vom reinen Marktpreis. Das bedeutet: Eine Gasheizung, die heute günstig im Betrieb wirkt, kann über ihre typische Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren deutlich teurer werden.

Die genaue Höhe lässt sich nicht seriös auf den Cent vorhersagen, aber die Richtung ist klar. Je höher der CO2-Preis klettert, desto attraktiver werden Heiztechniken mit niedrigem oder keinem fossilen Anteil. Wer mit spitzem Bleistift rechnet, sollte daher nicht nur den Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer betrachten.

Risiken einer neuen reinen Gasheizung

Eine neue Gasheizung kann sich rechnen, birgt aber mehrere Risiken, die man kennen sollte, bevor man unterschreibt:

  1. Pflichtberatung: Vor dem Einbau einer fossilen Heizung in der Übergangszeit ist eine fachliche Beratung vorgeschrieben. Sie soll auf Kostenrisiken hinweisen.
  2. Spätere Umrüstung: Steigt die Grüngas-Quote oder kommt ein Wärmenetz, kann eine teure Nachrüstung oder ein vorzeitiger Austausch nötig werden.
  3. Wertentwicklung der Immobilie: Käufer achten zunehmend auf die Heiztechnik. Eine reine Gasheizung kann sich beim Verkauf eher dämpfend auf den Preis auswirken als eine moderne, effiziente Anlage.
  4. Förderung: Während klimafreundliche Heizungen gefördert werden, gibt es für reine fossile Geräte praktisch keine Zuschüsse, was den Kostenvorteil bei der Anschaffung relativiert.

Wann sich Gas trotzdem noch lohnen kann

Trotz aller Einschränkungen ist Gas nicht in jedem Fall die schlechtere Wahl. Es gibt Situationen, in denen eine Gaslösung sinnvoll bleibt:

Wichtig ist, solche Entscheidungen mit aktuellen Energiepreisen zu rechnen. Wer verschiedene Szenarien durchspielen will, kann mit einem einfachen Rechner Verbräuche und Kosten gegenüberstellen. Hilfreiche kostenlose Helfer dafür finden Sie unter den Webtools auf kotsch.tech.

Checkliste vor dem Kauf

Bevor Sie sich für eine neue Gasheizung entscheiden, gehen Sie folgende Punkte durch:

Weitere Ratgeber zu Energie und Technik finden Sie regelmäßig in unseren News-Beiträgen, und einen Überblick über alle Angebote gibt die Startseite von kotsch.tech.

Häufige Fragen

Ist eine reine Gasheizung 2026 verboten?

Nein, ein pauschales Verbot gibt es nicht. Der Einbau ist aber an die 65-Prozent-Regel und an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Solange kein Wärmeplan vorliegt, ist ein Einbau meist noch möglich, allerdings mit Pflichtberatung und einer später steigenden Grüngas-Quote.

Was passiert, wenn meine alte Gasheizung kaputtgeht?

Eine Reparatur ist weiterhin erlaubt. Erst beim vollständigen Austausch greifen die neuen Pflichten. Für solche Fälle gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen, damit niemand von heute auf morgen ohne Wärme dasteht.

Muss ich Wasserstoff oder Biomethan tanken?

Wenn Sie in der Übergangszeit eine fossile Heizung einbauen, müssen Sie damit rechnen, dass der Pflichtanteil grüner Gase über die Jahre steigt. In der Praxis sind diese Gase derzeit teuer und nur eingeschränkt verfügbar, was die laufenden Kosten erhöhen kann.

Lohnt sich eine Hybridheizung gegenüber einer reinen Gasheizung?

Häufig ja. Eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und Gasgerät erfüllt die 65-Prozent-Regel, ist förderfähig und reduziert den fossilen Verbrauch. Gerade in Altbauten kann das technisch passen, auch wenn die Anschaffung zunächst höher ausfällt.

Wie stark steigt der Gaspreis durch den CO2-Preis?

Der CO2-Preis steigt schrittweise und verteuert Gas zusätzlich zum Marktpreis. Eine exakte Prognose auf den Cent ist nicht seriös möglich, aber über die Lebensdauer einer Heizung summiert sich der Aufschlag spürbar. Rechnen Sie daher mit den Gesamtkosten über 15 bis 20 Jahre.

Wo erfahre ich, ob meine Stadt schon einen Wärmeplan hat?

Die zuständige Kommune oder Stadtverwaltung informiert über den Stand der Wärmeplanung. Da der Stichtag direkt darüber entscheidet, welche Regel für Sie gilt, sollte das die erste Frage sein, bevor Sie ein Angebot für eine neue Heizung einholen.