GmbH gründen 2026: Schritte, Kosten und Stammkapital

Die GmbH ist in Deutschland nach wie vor die beliebteste Rechtsform für Gründerinnen und Gründer, die ihre persönliche Haftung begrenzen und ein seriöses Auftreten gegenüber Kunden, Banken und Lieferanten erreichen wollen. Der Weg von der Idee bis zur fertig eingetragenen Gesellschaft ist allerdings formal geregelt und besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Dieser Ratgeber beschreibt den Ablauf 2026 in der richtigen Reihenfolge, erklärt die Anforderungen an das Stammkapital und gibt eine realistische Einschätzung der Kosten, mit denen Sie rechnen sollten.

Was die GmbH als Rechtsform ausmacht

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der zentrale Vorteil liegt im Namen: Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, kann also selbst Verträge schließen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Sie kann von einer einzelnen Person (Ein-Personen-GmbH) oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Diese Vorteile gibt es nicht zum Nulltarif. Eine GmbH ist aufwendiger und teurer zu gründen als ein Einzelunternehmen, sie unterliegt der Buchführungs- und Bilanzpflicht und muss ihren Jahresabschluss offenlegen. Wer den Schritt geht, sollte daher ein gewisses Geschäftsvolumen oder ein nennenswertes Haftungsrisiko vor Augen haben, damit sich der Mehraufwand lohnt.

Stammkapital: Höhe und Einzahlung

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Das bedeutet nicht, dass dieser Betrag vollständig auf dem Konto liegen muss, bevor die Gesellschaft handeln darf. Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt sein. Der Rest kann später eingefordert werden, bleibt aber als Verpflichtung der Gesellschafter bestehen.

Das Stammkapital kann als Bareinlage erbracht werden, was der Regelfall und der einfachste Weg ist. Möglich ist auch eine Sacheinlage, etwa durch Einbringen von Maschinen, Fahrzeugen oder Patenten. Sacheinlagen erfordern jedoch eine genaue Bewertung und einen Sachgründungsbericht, was den Aufwand und die Kosten deutlich erhöht. Wer es unkompliziert halten möchte, sollte daher die Bareinlage wählen.

Wer mit weniger Kapital starten möchte, kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wählen, kurz UG. Sie funktioniert rechtlich wie eine GmbH, lässt sich aber bereits ab einem Euro Stammkapital gründen. Im Gegenzug muss sie einen Teil ihres Jahresgewinns ansparen, bis das reguläre GmbH-Stammkapital erreicht ist.

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag aufsetzen

Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt. Er regelt Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Geschäftsanteile. Für unkomplizierte Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer steht ein vereinfachtes Musterprotokoll zur Verfügung, das günstiger ist. Bei individuellen Regelungen, etwa zu Stimmrechten oder Nachfolge, ist ein frei gestalteter Vertrag sinnvoll.

Schritt 2: Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag wird zwingend von einem Notar beurkundet. Bei diesem Termin unterschreiben die Gesellschafter, und der Notar bestellt zugleich den oder die Geschäftsführer. Ohne notarielle Beurkundung entsteht keine wirksame GmbH. Der Notar übernimmt anschließend auch die Anmeldung zum Handelsregister, sodass dieser Schritt eng mit dem nächsten verzahnt ist.

Schritt 3: Geschäftskonto und Kapitaleinzahlung

Nach der Beurkundung, aber vor der Eintragung, eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH in Gründung. Auf dieses Konto zahlen die Gesellschafter ihre Einlagen ein, mindestens die geforderte Hälfte des Stammkapitals. Die Bank stellt eine Bestätigung über den Geldeingang aus, die der Notar für die Handelsregisteranmeldung benötigt. Erst wenn das Geld nachweislich zur freien Verfügung der Geschäftsführung steht, kann der nächste Schritt erfolgen.

Schritt 4: Eintragung ins Handelsregister

Die rechtliche Geburtsstunde der GmbH ist die Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Erst mit diesem Eintrag existiert die Gesellschaft als juristische Person, und die Haftungsbeschränkung wirkt vollständig. Vor der Eintragung handeln die Gründer in der sogenannten Vorgesellschaft und können unter Umständen persönlich haften. Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung des Registergerichts üblicherweise wenige Tage bis einige Wochen.

Schritt 5: Behördliche Anmeldungen

Mit der Eintragung sind die Formalitäten noch nicht abgeschlossen. Mehrere Anmeldungen folgen:

  1. Gewerbeamt: Anmeldung des Gewerbes am Sitz der Gesellschaft.
  2. Finanzamt: Steuerliche Erfassung über den Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung; hier werden Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben.
  3. IHK oder Handwerkskammer: Pflichtmitgliedschaft je nach Branche.
  4. Berufsgenossenschaft: Anmeldung, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wer Personal einstellt, benötigt zusätzlich eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und muss sich um die Sozialversicherung kümmern.

Ablauf und Kosten im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die einzelnen Schritte mit grobem Zeitaufwand und realistischen Kostenspannen zusammen. Die genauen Beträge hängen vom Stammkapital, der Zahl der Gesellschafter und dem gewählten Vertrag ab.

Schritt Zeitaufwand Kostenspanne (orientierend)
Gesellschaftsvertrag / Beratung wenige Tage bis Wochen 0 bis mehrere hundert Euro
Notarielle Beurkundung ein Termin etwa 300 bis 1.000 Euro
Geschäftskonto & Kapitaleinzahlung einige Tage Kontoführung je nach Bank
Handelsregister-Eintragung einige Tage bis Wochen etwa 150 Euro Gerichtsgebühr
Gewerbe-, Finanzamt-, IHK-Anmeldung 1 bis 3 Wochen gering, teils Gewerbegebühr

Insgesamt sollten Sie für eine unkomplizierte Bargründung mit Notar, Register und kleinerer Beratung mit einigen hundert Euro an Gründungskosten rechnen. Dazu kommt das einzuzahlende Stammkapital, das aber im Unternehmen verbleibt und nicht verloren ist. Komplexe Verträge, mehrere Gesellschafter oder Sacheinlagen treiben die Kosten nach oben.

Praktische Tipps für eine reibungslose Gründung

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?

Das Mindeststammkapital liegt bei 25.000 Euro. Bei der Anmeldung zum Handelsregister müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt sein, der Rest kann später eingefordert werden.

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja. Die Ein-Personen-GmbH ist ausdrücklich zulässig. Eine einzelne Person kann gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sein und das gesamte Stammkapital aufbringen.

Wie lange dauert die Gründung insgesamt?

Von der Vertragsvorbereitung bis zur Handelsregistereintragung vergehen häufig einige Wochen. Die Dauer hängt vor allem von der Auslastung des Registergerichts und der Geschwindigkeit der Kapitaleinzahlung ab.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?

Die UG funktioniert rechtlich wie eine GmbH, lässt sich aber schon ab einem Euro Stammkapital gründen. Im Gegenzug muss sie Gewinne ansparen, bis das reguläre GmbH-Kapital erreicht ist. Sie eignet sich für Gründer mit wenig Startkapital.

Brauche ich für die Gründung zwingend einen Notar?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden. Ohne diese Beurkundung entsteht keine wirksame Gesellschaft. Der Notar übernimmt zudem die Anmeldung zum Handelsregister.

Ab wann haftet nur noch die Gesellschaft und nicht mehr ich persönlich?

Die volle Haftungsbeschränkung greift erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorher handeln die Gründer in der Vorgesellschaft und können unter Umständen persönlich in die Pflicht genommen werden.

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