Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag absetzen

Das Arbeiten von zu Hause hat sich etabliert, und der Gesetzgeber hat die steuerliche Behandlung entsprechend angepasst. Mit der Homeoffice-Pauschale koennen Arbeitnehmer und Selbststaendige fuer jeden Tag im Heimbüro einen festen Betrag von der Steuer absetzen, ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nachweisen zu muessen. Das macht die Regelung gerade fuer alle attraktiv, die am Kuechentisch oder im Wohnzimmer arbeiten. Dieser Beitrag erklaert die Regeln, Grenzen und Stolpersteine fuer 2026.

So hoch ist die Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 betraegt die Tagespauschale 6 Euro fuer jeden Kalendertag, an dem die berufliche Taetigkeit ueberwiegend zu Hause ausgeuebt wird. Der jaehrliche Hoechstbetrag liegt bei 1.260 Euro, das entspricht 210 Homeoffice-Tagen im Jahr. Mehr Tage lassen sich nicht ansetzen, der Deckel bleibt fest. Die Pauschale ist eine pauschale Abgeltung, das heisst, Sie muessen keine einzelnen Kosten fuer Strom, Heizung oder Miete nachweisen.

Voraussetzung: ueberwiegend zu Hause gearbeitet

Damit ein Tag zaehlt, muss die Taetigkeit ueberwiegend, also zu mehr als der Haelfte der Arbeitszeit, in der haeuslichen Wohnung stattfinden. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Steht fuer die Taetigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfuegung, etwa bei Lehrkraeften fuer ihre Vorbereitung, kann die Pauschale auch dann angesetzt werden, wenn an demselben Tag zusaetzlich ausser Haus gearbeitet wurde. In diesem Fall lassen sich Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten am selben Tag kombinieren.

Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag

Im Regelfall gilt: An einem Tag, an dem Sie die Homeoffice-Pauschale ansetzen, koennen Sie keine Entfernungspauschale fuer eine Fahrt zur ersten Taetigkeitsstaette geltend machen, denn dann waren Sie ja ueberwiegend zu Hause. Wer also vormittags ins Buero faehrt und nachmittags daheim arbeitet, muss sich pro Tag fuer eine der beiden Pauschalen entscheiden, sofern nicht die genannte Ausnahme greift. Den finanziell guenstigeren Weg zeigt ein Vergleich mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner und dem Pendlerpauschale-Rechner.

Pauschale oder haeusliches Arbeitszimmer?

Neben der Tagespauschale gibt es weiterhin die Moeglichkeit, ein haeusliches Arbeitszimmer abzusetzen. Das lohnt sich aber nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Taetigkeit bildet und ein abgeschlossener, nahezu ausschliesslich beruflich genutzter Raum ist. Dann koennen entweder die tatsaechlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden. Fuer die meisten Beschaeftigten mit Mischarbeit ist die Tagespauschale die einfachere und oft gleich hohe Loesung.

Wichtig: der Werbungskosten-Pauschbetrag

Beachten Sie, dass jeder Arbeitnehmer ohnehin einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) erhaelt, der bei 1.230 Euro liegt. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich also nur dann zusaetzlich aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale ueber diesem Pauschbetrag liegen. Wer ohnehin Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmittel ansetzt, knackt diese Schwelle aber schnell.

Was Sie dokumentieren sollten

Belege sind fuer die Pauschale selbst nicht erforderlich, doch das Finanzamt kann eine Glaubhaftmachung der Homeoffice-Tage verlangen. Ein einfaches Verzeichnis mit Datum und Vermerk, an dem Sie zu Hause gearbeitet haben, reicht in der Regel. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ueber Homeoffice-Regelungen kann zusaetzlich hilfreich sein.

Arbeitsmittel zusaetzlich absetzen

Ein wichtiger Punkt wird bei der Tagespauschale oft uebersehen: Sie deckt nur die anteiligen Raumkosten ab, also Miete, Strom und Heizung. Arbeitsmittel, die Sie fuer Ihre Taetigkeit benoetigen, sind davon voellig unabhaengig und zusaetzlich absetzbar, ganz gleich, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer geltend machen. Dazu zaehlen unter anderem:

Arbeitsmittel bis zu einer bestimmten Wertgrenze koennen sofort in voller Hoehe abgesetzt werden, teurere Anschaffungen werden ueber ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Wer ueberwiegend beruflich telefoniert und surft, darf ohne Einzelnachweis pauschal 20 Prozent der Telekommunikationskosten ansetzen, gedeckelt auf 20 Euro im Monat. So summieren sich die Werbungskosten zusammen mit der Homeoffice-Pauschale schnell ueber den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus.

Beispielrechnung: Was die Pauschale wirklich bringt

Nehmen wir eine Angestellte, die an 150 Tagen im Jahr ueberwiegend zu Hause arbeitet. Sie kommt damit auf 150 mal 6 Euro gleich 900 Euro Homeoffice-Pauschale. Hinzu kommen ein neuer Buerostuhl fuer 250 Euro, anteilige Telefonkosten von 180 Euro und Fachliteratur fuer 70 Euro. Zusammen sind das 1.400 Euro Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ohnehin automatisch beruecksichtigt wird, wirken sich nur die uebersteigenden 170 Euro zusaetzlich steuermindernd aus. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent bedeutet das eine konkrete Ersparnis von etwa 51 Euro allein durch die Ueberschreitung. Wer zusaetzlich an einigen Tagen ins Buero pendelt und dafuer die Entfernungspauschale ansetzt, hebt die Gesamtsumme weiter an. Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner spielen Sie verschiedene Tageszahlen durch. Weitere Steuerthemen finden Sie im News-Bereich, praktische Rechner in der Webtools-Uebersicht.

Haeufige Fragen

Bekomme ich die 6 Euro pro Tag direkt ausgezahlt?

Nein. Es handelt sich um Werbungskosten, die Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Die tatsaechliche Ersparnis haengt von Ihrem persoenlichen Steuersatz ab und betraegt nur einen Bruchteil des abgesetzten Betrags.

Koennen auch Selbststaendige die Pauschale nutzen?

Ja. Selbststaendige setzen die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben an. Die gleichen Grenzen von 6 Euro pro Tag und 1.260 Euro im Jahr gelten.

Zaehlen Wochenenden und Urlaubstage?

Nur Tage, an denen tatsaechlich ueberwiegend von zu Hause gearbeitet wurde, sind ansatzfaehig. Urlaubs-, Krankheits- und reine Freizeittage zaehlen nicht.

Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?

Nein, fuer denselben Zeitraum nicht. Sie muessen sich pro Jahr entscheiden, ob Sie die Tagespauschale oder die Kosten des Arbeitszimmers ansetzen. Ein Wechsel innerhalb des Jahres ist nicht moeglich.

Kann ich neben der Pauschale meinen Schreibtisch absetzen?

Ja. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Buerostuhl oder Computer sind unabhaengig von der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Die Tagespauschale deckt nur die Raumkosten ab, nicht die Ausstattung.

Was gilt, wenn ich zwei Jobs von zu Hause ausuebe?

Die 6 Euro pro Tag und der Jahreshoechstbetrag von 1.260 Euro gelten personenbezogen, nicht je Taetigkeit. Ueben Sie an einem Tag mehrere berufliche Taetigkeiten zu Hause aus, ist die Pauschale entsprechend auf diese aufzuteilen und nicht mehrfach absetzbar.