Wer Geld anlegt, kommt an einem Begriff nicht vorbei: der Kapitalertragsteuer. Sie wird auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben und in Deutschland pauschal mit einem festen Satz abgegolten. Die gute Nachricht: Ein Teil der Ertraege bleibt dank des Sparerpauschbetrags komplett steuerfrei. Wer diesen Freibetrag aktiv nutzt und auf mehrere Banken verteilt, verschenkt am Jahresende kein Geld an das Finanzamt. Dieser Beitrag erklaert die Mechanik fuer das Jahr 2026 mit konkreten Zahlen.
Was ist die Kapitalertragsteuer eigentlich?
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Abgeltungsteuer. Sie betraegt 25 Prozent auf die Kapitalertraege. Hinzu kommen der Solidaritaetszuschlag von 5,5 Prozent der Steuerschuld sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Rechnet man Soli und 25 Prozent zusammen, ergibt sich eine effektive Belastung von rund 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer liegt der Gesamtsatz je nach Bundesland bei etwa 27,8 bis 27,99 Prozent, weil die Kirchensteuer ihrerseits die Bemessungsgrundlage leicht senkt.
Der grosse Vorteil der Abgeltung: Die depotfuehrende Bank zieht die Steuer automatisch ab und fuehrt sie ans Finanzamt ab. Fuer die meisten Anleger ist die Sache damit erledigt, eine gesonderte Angabe in der Steuererklaerung ist nicht zwingend noetig. Wer es genau wissen will, kann seine Belastung mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner auf Heller und Pfennig durchrechnen.
Der Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 Euro steuerfrei
Seit 2023 liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro pro Person und Jahr. Fuer zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt er sich auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalertraege komplett steuerfrei. Erst der Betrag, der darueber hinausgeht, wird mit dem Abgeltungssatz belastet.
Ein Beispiel: Sie erzielen 1.400 Euro Dividenden und Zinsen. Die ersten 1.000 Euro sind frei, auf die restlichen 400 Euro fallen rund 105 Euro Steuer an (26,375 Prozent). Ohne Freibetrag waeren es rund 369 Euro gewesen. Der Pauschbetrag spart also bares Geld, und das jedes Jahr aufs Neue.
Freistellungsauftrag: damit der Freibetrag automatisch greift
Der Sparerpauschbetrag wirkt nicht von allein. Sie muessen Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Erst dann verrechnet das Institut Ertraege bis zur freigestellten Hoehe ohne Steuerabzug. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Sie bekommen das Geld zwar ueber die Steuererklaerung zurueck, aber nur, wenn Sie sie auch abgeben.
- Den Freistellungsauftrag koennen Sie auf mehrere Banken aufteilen, die Summe darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht uebersteigen.
- Banken melden die genutzten Freibetraege ans Bundeszentralamt fuer Steuern, eine doppelte Nutzung faellt auf.
- Fuer einen Freistellungsauftrag ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht, sonst ist er unwirksam.
Verluste verrechnen: der Verlusttopf
Banken fuehren automatisch Verlustverrechnungstoepfe. Gewinne und Verluste aus Aktiengeschaeften werden in einem eigenen Aktientopf gegeneinander aufgerechnet, alle uebrigen Kapitalertraege in einem allgemeinen Topf. Wichtig: Verluste aus dem Verkauf von Aktien duerfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden. Wer Depots bei mehreren Banken hat, kann sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, um Verluste der einen Bank mit Gewinnen einer anderen ueber die Steuererklaerung zu verrechnen. Der Antrag dafuer muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank gestellt werden.
Wann sich die Anlage in der Steuererklaerung lohnt
Obwohl die Steuer abgegolten ist, gibt es Faelle, in denen sich die Angabe der Kapitalertraege (Anlage KAP) bezahlt macht:
- Guenstigerpruefung: Liegt Ihr persoenlicher Steuersatz unter 25 Prozent, etwa bei geringem Einkommen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Das Amt prueft das auf Antrag automatisch.
- Vergessener Freistellungsauftrag: Wurde zu viel Steuer einbehalten, weil der Freibetrag nicht ausgeschoepft war, holen Sie sich das Geld zurueck.
- Verlustverrechnung ueber Banken hinweg: Siehe oben.
- Auslaendische Quellensteuer: Auf Dividenden auslaendischer Aktien kann anrechenbare Quellensteuer angefallen sein.
Eine grobe Schaetzung Ihrer Gesamtbelastung gelingt mit dem Einkommensteuer-Rechner, der den persoenlichen Grenzsteuersatz sichtbar macht. Weitere Beitraege zu Steuern und Geldanlage finden Sie im News-Bereich oder in der gesamten Webtools-Sammlung.
Typische Fehler, die Geld kosten
Der haeufigste Fehler ist ein vergessener oder zu niedriger Freistellungsauftrag. Gerade wer Depots wechselt oder neue Konten eroeffnet, vergisst, den Auftrag mitzunehmen. Ebenfalls teuer: Ehepaare, die ihren gemeinsamen Freibetrag ungleich verteilen und so auf einem Konto Steuer zahlen, waehrend auf einem anderen Freibetrag verfaellt. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag loest dieses Problem, weil er bankuebergreifend optimal verrechnet.
Haeufige Fragen
Muss ich Kapitalertraege immer in der Steuererklaerung angeben?
Nein. Da die Bank die Steuer abgeltend einbehaelt, ist die Angabe in der Regel freiwillig. Pflicht wird sie etwa bei Ertraegen aus dem Ausland ohne Steuerabzug oder bei Zinsen aus Privatdarlehen.
Was passiert mit nicht genutztem Freibetrag?
Nicht ausgeschoepfter Sparerpauschbetrag verfaellt am Jahresende, eine Uebertragung ins Folgejahr ist nicht moeglich. Deshalb lohnt es sich, Ertraege so zu verteilen, dass der Freibetrag jedes Jahr moeglichst voll genutzt wird.
Gilt der Pauschbetrag auch fuer Kinder?
Ja. Auch Minderjaehrige haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro plus den Grundfreibetrag. Eltern koennen ein Kinderdepot dafuer nutzen, sollten aber die Grenzen fuer Familienversicherung und Kindergeld im Blick behalten.
Wie hoch ist der Steuersatz mit Kirchensteuer?
Bei 8 Prozent Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung bei rund 27,82 Prozent, bei 9 Prozent bei etwa 27,99 Prozent. Die genaue Zahl haengt vom Bundesland ab und sollte fuer die eigene Situation geprueft werden.