Das Kindergeld ist für die meisten Familien in Deutschland die wichtigste und am einfachsten zugängliche staatliche Leistung. Es wird Monat für Monat ausgezahlt, ist nicht an das Einkommen der Eltern gebunden und soll einen Teil der Kosten abdecken, die mit dem Aufziehen von Kindern verbunden sind. Wer ein Kind bekommt, ein Kind im Haushalt aufnimmt oder dessen Kind volljährig wird und eine Ausbildung beginnt, stößt schnell auf eine Reihe von Fragen: Wie viel gibt es pro Kind? Wie lange läuft die Zahlung? Und wie hängen Kindergeld und Kinderfreibetrag eigentlich zusammen? Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte für das Jahr 2026 ein und zeigt, worauf es beim Antrag und bei der Auszahlung ankommt.
Wie hoch ist das Kindergeld pro Kind?
Eine grundlegende Eigenschaft des Kindergeldes ist heute, dass es für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt wird. Früher gab es eine Staffelung, bei der das dritte und jedes weitere Kind etwas mehr brachte. Diese Unterscheidung ist inzwischen aufgehoben: Ob ein Kind das erste, zweite oder fünfte in der Familie ist, spielt für den Betrag keine Rolle mehr. Maßgeblich ist allein, dass für das jeweilige Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Betrag liegt im Bereich von rund 250 bis 260 Euro pro Kind und Monat und wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Für eine Familie mit mehreren Kindern summiert sich das zu einer spürbaren monatlichen Unterstützung. Wer den genauen, aktuell gültigen Betrag wissen möchte, sollte ihn vor einer konkreten Planung bei der Familienkasse oder in einer offiziellen Quelle nachschlagen, da gesetzliche Anpassungen üblich sind.
- Einheitlicher Betrag pro Kind, unabhängig von der Geschwisterzahl.
- Monatliche Zahlung, kein einmaliger Jahresbetrag.
- Keine Anrechnung des Elterneinkommens auf die Höhe.
Wer hat grundsätzlich Anspruch?
Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern, also Mutter und Vater. Kindergeld wird jedoch immer nur an eine Person pro Kind gezahlt, nämlich an diejenige, in deren Haushalt das Kind lebt. Leben die Eltern getrennt, erhält das Kindergeld die Person, bei der das Kind wohnt. Über den engeren Kreis der leiblichen Eltern hinaus können auch Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern oder Adoptiveltern berechtigt sein, wenn das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt.
Voraussetzung ist außerdem ein Bezug zu Deutschland: Die berechtigte Person muss hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sein. Für Familien aus dem EU-Ausland oder mit Auslandsbezug gelten zusätzliche Regeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag, besteht der Anspruch grundsätzlich ohne weitere Bedingungen. Danach läuft die Zahlung nicht automatisch weiter, sondern nur, wenn das Kind sich in einer bestimmten Lebenssituation befindet. Der wichtigste Fall ist die Ausbildung oder das Studium: Befindet sich das Kind in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder in einem Studium, wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt.
Auch andere Konstellationen können den Anspruch über 18 hinaus verlängern, etwa wenn ein Kind keinen Ausbildungsplatz findet, einen Freiwilligendienst absolviert oder sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Für Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, ist der Bezug unter bestimmten Bedingungen sogar zeitlich unbegrenzt möglich, sofern die Behinderung vor Erreichen der Altersgrenze eingetreten ist.
Anspruchsvoraussetzungen nach Lebenssituation
Die folgende Übersicht fasst zusammen, in welchen typischen Situationen ein Kind berücksichtigt wird und welche Altersgrenze jeweils gilt. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung, hilft aber bei der ersten Orientierung.
| Lebenssituation des Kindes | Altersgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Kind unter 18 Jahren | bis 18 | Anspruch grundsätzlich ohne weitere Bedingungen |
| Schulische oder berufliche Ausbildung | bis 25 | Nachweis der Ausbildung erforderlich |
| Studium an Hochschule oder Universität | bis 25 | Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis |
| Ohne Ausbildungsplatz, aber suchend | bis 21 | Meldung als ausbildungsuchend hilfreich |
| Anerkannter Freiwilligendienst | bis 25 | z. B. FSJ oder Bundesfreiwilligendienst |
| Behinderung, kein Selbstunterhalt möglich | ohne feste Grenze | Behinderung muss vor der Altersgrenze eingetreten sein |
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung
Neben dem Kindergeld gibt es im Steuerrecht den Kinderfreibetrag. Beides verfolgt dasselbe Ziel, nämlich das Existenzminimum eines Kindes von der Steuer freizustellen, funktioniert aber unterschiedlich. Das Kindergeld wird laufend ausgezahlt, der Kinderfreibetrag dagegen mindert das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich erst in der Einkommensteuererklärung aus.
Wichtig ist: Eltern erhalten nicht beides nebeneinander. Das Finanzamt nimmt im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Dabei wird verglichen, ob das bereits gezahlte Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag für die Familie vorteilhafter ist. Fällt der Freibetrag günstiger aus, wird das ausgezahlte Kindergeld gegengerechnet, und die Differenz mindert die Steuerlast. Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ist das laufende Kindergeld die bessere Variante; mit steigendem Einkommen kann der Freibetrag stärker ins Gewicht fallen.
- Kindergeld: monatliche Zahlung, sofort spürbar.
- Kinderfreibetrag: steuerliche Entlastung über die Erklärung.
- Günstigerprüfung: das Finanzamt wählt automatisch die vorteilhaftere Variante.
Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld wird nicht von allein gezahlt, sondern muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Diese ist organisatorisch an die Bundesagentur für Arbeit angebunden. Der Antrag kann schriftlich oder zunehmend auch online gestellt werden. Benötigt werden in der Regel persönliche Angaben zu den Eltern und zum Kind sowie die steuerliche Identifikationsnummer sowohl des antragstellenden Elternteils als auch des Kindes.
Ein häufiger Stolperstein ist die rückwirkende Zahlung. Kindergeld kann nicht beliebig weit in die Vergangenheit nachgefordert werden; die rückwirkende Auszahlung ist auf einen begrenzten Zeitraum von in der Regel wenigen Monaten beschränkt. Wer den Antrag also lange aufschiebt, kann Geld verlieren, auf das grundsätzlich ein Anspruch bestanden hätte. Es lohnt sich daher, den Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt oder nach Eintritt einer neuen Anspruchssituation zu stellen.
- Zuständige Familienkasse ermitteln.
- Antrag mit Angaben zu Eltern und Kind ausfüllen.
- Steuer-Identifikationsnummern bereithalten.
- Nachweise wie Ausbildungsbescheinigung beifügen, sofern nötig.
- Antrag zügig einreichen, um rückwirkende Lücken zu vermeiden.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich, allerdings nicht für alle Familien am selben Tag. Die Familienkasse staffelt die Termine nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Nummern mit niedriger Endziffer werden tendenziell früher im Monat bedient, höhere Endziffern später. Welcher Tag konkret gilt, lässt sich anhand der eigenen Kindergeldnummer in der jährlich veröffentlichten Auszahlungsübersicht der Familienkasse nachlesen. Wer den eigenen Termin kennt, kann die laufenden Familienausgaben besser planen.
Für die Haushaltsplanung rund um Familienleistungen können auch allgemeine Hilfsmittel nützlich sein. In unseren Webtools finden sich Rechner und praktische Helfer, mit denen sich monatliche Beträge und Budgets übersichtlich kalkulieren lassen. Weitere Beiträge zu Finanz- und Familienthemen sind im Bereich News gesammelt, und einen Gesamtüberblick über unsere Angebote bietet die Startseite.
Häufige Fragen
Wird das Kindergeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Bei manchen einkommensabhängigen Leistungen wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes berücksichtigt und kann sich auf die Höhe anderer Leistungen auswirken. Das hängt von der jeweiligen Leistung und der konkreten Familiensituation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Bekommen beide Elternteile Kindergeld?
Nein. Pro Kind wird Kindergeld nur einmal gezahlt, und zwar an die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält es derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Muss ich Kindergeld jedes Jahr neu beantragen?
In der Regel nicht. Nach der erstmaligen Bewilligung läuft die Zahlung weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium verlangt die Familienkasse jedoch Nachweise, etwa eine Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung.
Was passiert mit dem Kindergeld nach Ende der Schulzeit?
Beendet ein Kind die Schule und beginnt eine Ausbildung oder ein Studium, läuft der Anspruch bis längstens zum 25. Geburtstag weiter. Gibt es eine Übergangszeit oder die Suche nach einem Ausbildungsplatz, kann der Anspruch ebenfalls unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben.
Wie lange kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?
Die rückwirkende Auszahlung ist auf einen begrenzten Zeitraum von in der Regel wenigen Monaten beschränkt. Deshalb sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, um keine Ansprüche zu verlieren.
Wo erfahre ich den genauen Auszahlungstag?
Der Auszahlungstag richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Familienkasse veröffentlicht dazu jährlich einen Auszahlungskalender, in dem sich anhand der eigenen Nummer der passende Termin ablesen lässt.