Mehrwertsteuer verstehen: 19 % und 7 %, Netto zu Brutto und zurück

Auf fast jeder Rechnung steht sie, jeder zahlt sie täglich – und doch ist die Mehrwertsteuer für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wer selbstständig ist, Rechnungen schreibt oder einfach den Steueranteil eines Preises wissen will, profitiert davon, die Logik zu verstehen. Dieser Ratgeber erklärt die Sätze, die Umrechnung zwischen Netto und Brutto und das Prinzip der Vorsteuer.

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer – derselbe Betrag

Im Alltag spricht man von Mehrwertsteuer (MwSt.), im Gesetz von Umsatzsteuer (USt.). Gemeint ist dasselbe: eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Endverbraucher trägt. Unternehmen ziehen sie nur ein und führen sie ans Finanzamt ab – für sie ist sie ein durchlaufender Posten, kein Gewinn.

In Deutschland gibt es zwei Sätze: den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Wenn du nur schnell den Brutto- oder Nettobetrag brauchst, gibst du den Ausgangswert in den MwSt. Rechner ein und erhältst Steueranteil und Endbetrag für beide Sätze auf einen Blick.

Wann 7 % und wann 19 %?

Der ermäßigte Satz von 7 % soll Güter des Grundbedarfs und kulturelle Angebote entlasten. Dazu zählen unter anderem:

Alles andere – Elektronik, Kleidung, Restaurantbesuche, Handwerkerleistungen, Dienstleistungen – unterliegt dem Regelsatz von 19 %. Die Abgrenzung ist im Detail oft kurios: Mineralwasser wird mit 19 % besteuert, Milch mit 7 %.

Von Netto zu Brutto rechnen

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer, der Bruttobetrag der Preis inklusive Steuer. Die Umrechnung ist einfach:

Wer eine Rechnung schreibt, geht meist diesen Weg: Man kalkuliert netto und schlägt die Steuer auf.

Vom Brutto zur Steuer zurückrechnen

Schwieriger und fehleranfälliger ist der umgekehrte Weg. Ein häufiger Fehler: Man zieht von 119 € einfach 19 % ab und landet bei 96,39 € – das ist falsch. Denn die 19 % beziehen sich auf den Netto-, nicht auf den Bruttobetrag.

Richtig rechnet man so:

Beim ermäßigten Satz teilst du entsprechend durch 1,07. Genau diese Rückrechnung ist die häufigste Stolperfalle, die ein Rechner zuverlässig vermeidet.

Vorsteuer: Warum Unternehmen die Steuer nicht belastet

Unternehmen, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, können die in ihren Einkäufen gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie verrechnen die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer und führen nur die Differenz ab. Dadurch wirkt die Steuer entlang der Lieferkette neutral – belastet wird am Ende nur der private Endverbraucher.

Eine Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung: Wer unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen bleibt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten, darf dann aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Korrekte Rechnungen schreiben

Wer eine ordentliche Rechnung stellt, muss Nettobetrag, angewandten Steuersatz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag getrennt ausweisen. Bei gemischten Rechnungen mit 7 % und 19 % wird je Steuersatz separat aufgeschlüsselt.

Für die weitere Kalkulation rund um Preise helfen dir der Rabatt Rechner für Abschläge auf Angebote und der Skonto Rechner für den Zahlungsabzug bei früher Begleichung. Alle Finanztools findest du gebündelt in der Webtools-Übersicht.

Häufige Fragen

Wie ziehe ich aus einem Bruttopreis die Mehrwertsteuer heraus?

Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die Differenz aus Brutto und Netto ist die enthaltene Steuer. Niemals einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen – das ergibt einen zu niedrigen Wert.

Welcher Satz gilt für Restaurantessen?

Speisen, die im Lokal verzehrt werden, unterliegen dem Regelsatz von 19 %. Dieselben Speisen zum Mitnehmen werden oft mit 7 % besteuert. Die Abgrenzung sorgt regelmäßig für Diskussionen.

Muss jeder Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein. Kleinunternehmer nach der entsprechenden Regelung weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken dies auf der Rechnung. Sie dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer geltend machen.