Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach nachdenkt, stößt schnell auf eine zentrale Frage: Wohin mit dem Strom, der tagsüber erzeugt wird? Wird er einfach ins öffentliche Netz eingespeist, bleibt die Vergütung gering. Deutlich attraktiver ist es, den Solarstrom direkt im Haus zu verbrauchen – also an die Mieterinnen und Mieter zu liefern. Genau das ermöglichen Mieterstrommodelle. Sie verwandeln das Dach von einer reinen Einspeisefläche in eine kleine, hauseigene Stromversorgung. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Modelle, die Förderung, die Abrechnung sowie die Pflichten, die Vermieter dabei beachten müssen.
Was Mieterstrom überhaupt bedeutet
Unter Mieterstrom versteht man Solarstrom, der auf oder an einem Wohngebäude erzeugt und ohne Umweg über das öffentliche Netz an die Bewohner desselben Gebäudes geliefert wird. Der entscheidende Vorteil: Da der Strom physisch nur den Weg vom Dach in die Wohnung zurücklegt, fallen bestimmte Netzentgelte und netzbezogene Umlagen nicht an. Dadurch lässt sich der Strom in der Regel günstiger anbieten als der klassische Tarif eines überregionalen Versorgers – und der Vermieter erzielt trotzdem einen auskömmlichen Erlös.
Damit das funktioniert, braucht es zwei Dinge: ein passendes technisches Messkonzept im Haus und einen Liefervertrag mit den Mietern. Mieter dürfen dabei nie gezwungen werden, den Hausstrom abzunehmen. Sie behalten immer das Recht, ihren Stromanbieter frei zu wählen. Der Mieterstrom ist also ein freiwilliges Angebot, kein Bestandteil des Mietvertrags.
Klassischer Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
In den letzten Jahren haben sich zwei grundlegend verschiedene Wege herausgebildet, Solarstrom an Mieter zu bringen. Beide haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber deutlich in Aufwand und Pflichten.
- Klassisches Mieterstrommodell: Hier tritt der Anlagenbetreiber – also der Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister – als vollwertiger Stromversorger auf. Er liefert nicht nur den Solarstrom, sondern auch den Reststrom aus dem Netz, wenn die Sonne nicht scheint. Der Mieter hat damit nur noch einen Vertragspartner für seinen gesamten Strombedarf. Das ist komfortabel, bringt aber für den Betreiber alle Lieferantenpflichten mit sich.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Dieses neuere, vereinfachte Modell beschränkt sich auf die Verteilung des selbst erzeugten Solarstroms. Der Vermieter wird hier ausdrücklich nicht zum Vollversorger. Den Reststrom besorgt sich jeder Mieter weiterhin über seinen eigenen Stromvertrag. Dadurch entfallen viele bürokratische Lieferantenpflichten, was vor allem kleinere Anlagen und kleinere Vermieter entlastet.
Die Faustregel: Klassischer Mieterstrom bietet maximalen Komfort für den Mieter, erfordert aber mehr Verwaltungsaufwand. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist schlanker und eignet sich besonders für Eigentümer, die den organisatorischen Aufwand gering halten wollen.
Die Modelle im direkten Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die beiden Lieferwege sowie die reine Volleinspeisung als Referenz gegenüber. So lässt sich einordnen, welcher Weg zum eigenen Objekt passt.
| Kriterium | Klassischer Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Reine Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| Aufwand für Vermieter | Hoch (Versorgerpflichten, Reststrom) | Mittel bis gering | Sehr gering |
| Förderung | Mieterstromzuschlag möglich | Kein eigener Zuschlag, aber schlanke Abwicklung | Einspeisevergütung |
| Messkonzept | Aufwendig (Summenzähler, geeichte Zähler je Wohnung) | Vereinfacht, viertelstündliche Aufteilung | Einfach (ein Einspeisezähler) |
| Vorteil Mieter | Günstiger Komplettstrom, ein Ansprechpartner | Anteilig günstiger Solarstrom ohne Anbieterwechsel | Kein direkter Vorteil |
| Vorteil Vermieter | Höhere Erlöse plus Zuschlag | Geringer Aufwand, attraktive Eigenverbrauchsquote | Planungssicherheit, kein Verwaltungsaufwand |
Förderung: Mieterstromzuschlag und weitere Bausteine
Für das klassische Mieterstrommodell gibt es einen eigenen Förderbaustein, den sogenannten Mieterstromzuschlag. Er wird zusätzlich zum erzielten Strompreis gezahlt und soll den Mehraufwand der Stromlieferung ausgleichen. Die Höhe hängt von der Anlagengröße ab und wird – ähnlich wie die Einspeisevergütung – über einen festen Zeitraum garantiert. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nur für den tatsächlich an die Mieter gelieferten Solarstrom, nicht für eingespeiste Mengen.
Neben dem Zuschlag kommen weitere Fördermöglichkeiten in Betracht:
- Einspeisevergütung für den Überschuss, der nicht im Haus verbraucht wird.
- Zinsgünstige Förderkredite staatlicher Banken für die Anlagen- und Speicherinvestition.
- Regionale Programme einzelner Bundesländer oder Kommunen, die Solaranlagen oder Stromspeicher bezuschussen.
- Steuerliche Erleichterungen, etwa bei der Umsatzsteuer auf typische Wohngebäudeanlagen.
Welche Bausteine sich kombinieren lassen, hängt vom gewählten Modell ab. Es lohnt sich, die Förderkulisse vor der Investitionsentscheidung genau zu prüfen, da sich die Bedingungen regelmäßig ändern.
Abrechnung, Messkonzept und Pflichten gegenüber Mietern
Der technische Kern jedes Mieterstrommodells ist das Messkonzept. Es muss eindeutig erfassen, wie viel Solarstrom erzeugt, wie viel im Haus verbraucht und wie viel ins Netz eingespeist wird. Im klassischen Modell kommt meist ein Summenzählermodell zum Einsatz: Ein Zähler am Hausanschluss erfasst den Bezug aus dem Netz, geeichte Zähler in den Wohnungen erfassen den Verbrauch je Mieter. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der erzeugte Strom anteilig – häufig viertelstündlich – auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt.
Daraus ergeben sich klare Pflichten für den Betreiber:
- Transparente, nachvollziehbare Abrechnung mit Ausweis von Solarstrom- und Reststromanteil.
- Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenze beim Mieterstrompreis – er darf einen bestimmten Anteil des örtlichen Grundversorgertarifs nicht überschreiten.
- Freiwilligkeit: kein Kopplungsverbot, der Mieter darf jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
- Information über Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungen.
- Korrekte Anmeldung der Anlage und Meldung der gelieferten Mengen an die zuständigen Stellen.
Viele Vermieter lagern genau diese Aufgaben an einen spezialisierten Dienstleister aus. Dieser übernimmt Abrechnung, Messung und Kommunikation gegen eine Gebühr – das reduziert den eigenen Aufwand erheblich, schmälert aber die Marge.
Vorteile und typische Hürden
Mieterstrom ist eine der wenigen Konstellationen, in der Vermieter und Mieter gleichzeitig profitieren können. Mieter zahlen für sauberen Strom oft weniger als beim Standardtarif, während Vermieter höhere Erlöse erzielen als bei reiner Einspeisung und ihre Immobilie aufwerten. Hinzu kommt der Beitrag zum Klimaschutz, der bei Vermietung und Verkauf zunehmend ein Argument ist.
Trotzdem gibt es Hürden, die man nicht unterschätzen sollte:
- Anschlussquote: Damit sich das Modell rechnet, müssen genügend Mieter mitmachen. Bei vielen Wohnungswechseln kann die Quote schwanken.
- Messtechnik: Die Umrüstung des Zählerschranks kann je nach Bestand aufwendig sein.
- Verwaltungsaufwand: Vor allem das klassische Modell bringt fortlaufende Pflichten mit sich.
- Speicherbedarf: Da die Erzeugung tagsüber und der Verbrauch oft abends anfällt, erhöht ein Stromspeicher die Eigenverbrauchsquote deutlich – kostet aber zusätzlich.
Worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist
Der Stromliefervertrag mit den Mietern sollte sauber vom Mietvertrag getrennt sein. So bleibt die Freiwilligkeit gewahrt und der Mieter kann den Stromvertrag kündigen, ohne den Wohnraum zu verlieren. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Klare Angabe des Solarstrompreises und der Preisbestandteile.
- Faire, nicht zu lange Vertragslaufzeiten und transparente Kündigungsregeln.
- Nachvollziehbare Regeln zur Preisanpassung, etwa bei steigenden Netzentgelten.
- Eindeutige Beschreibung, was bei einem Mieterwechsel passiert.
- Datenschutzkonforme Verarbeitung der Verbrauchsdaten.
Wer die Wirtschaftlichkeit vorab grob durchrechnen möchte, kann mit einfachen Online-Rechnern erste Anhaltspunkte gewinnen. Auf kotsch.tech/webtools finden Sie eine Sammlung kostenloser Rechner und Helfer, mit denen sich etwa Strommengen, Prozentwerte oder Kostenanteile schnell überschlagen lassen. Für vertiefende Beiträge rund um Energie und Immobilien lohnt ein Blick in unsere News-Übersicht, und alle weiteren Angebote bündelt die Startseite.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter den Mieterstrom abnehmen?
Nein. Mieterstrom ist immer ein freiwilliges Angebot. Sie behalten das Recht, Ihren Stromanbieter frei zu wählen, und der Bezug darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
Wie hoch darf der Mieterstrompreis sein?
Der Preis ist gesetzlich gedeckelt: Er darf einen bestimmten Anteil des örtlichen Grundversorgertarifs nicht überschreiten. Dadurch ist sichergestellt, dass Mieter gegenüber dem üblichen Markttarif tatsächlich profitieren.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim klassischen Mieterstrom wird der Vermieter zum Vollversorger und liefert auch den Reststrom aus dem Netz. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nur der selbst erzeugte Solarstrom verteilt; den Reststrom bezieht jeder Mieter weiterhin über seinen eigenen Vertrag.
Lohnt sich ein Stromspeicher beim Mieterstrom?
Häufig ja. Da Solarstrom tagsüber erzeugt, aber oft abends verbraucht wird, hebt ein Speicher die Eigenverbrauchsquote spürbar an. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit, verursacht aber zusätzliche Investitionskosten, die in die Kalkulation gehören.
Welche Förderung gibt es für Mieterstrom?
Für das klassische Modell existiert der Mieterstromzuschlag, der zusätzlich zum Strompreis gezahlt wird. Hinzu kommen Einspeisevergütung für Überschüsse, zinsgünstige Förderkredite, regionale Programme sowie steuerliche Erleichterungen für typische Wohngebäudeanlagen.
Kann ich die Abrechnung selbst übernehmen?
Grundsätzlich ja, doch Messung und Abrechnung sind anspruchsvoll. Viele Vermieter beauftragen einen spezialisierten Dienstleister, der diese Aufgaben gegen eine Gebühr übernimmt. Das senkt den eigenen Aufwand, verringert aber die erzielbare Marge.