Mindestlohn 2026: Höhe, Folgen und was sich beim Minijob ändert

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Haltelinie des deutschen Arbeitsmarkts: Kein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter darf darunter bezahlt werden. 2026 ist ein Übergangsjahr, in dem die nächste Anhebung in Richtung 14 Euro pro Stunde greift. Das wirkt sich nicht nur auf Niedriglohnbeschäftigte aus, sondern auch auf die Minijob-Grenze, auf Branchenmindestlöhne und auf die Kalkulation vieler kleiner Betriebe.

Die Höhe 2026

Die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Anhebung beschlossen. Nach dem Schritt zu Beginn des Vorjahres steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 2026 weiter und nähert sich der Marke von 14 Euro brutto pro Stunde. Den exakten zum 1. Januar 2026 gültigen Stundensatz solltest du gegenprüfen, da die genaue Festlegung über eine Rechtsverordnung erfolgt. Den Netto-Effekt einer bestimmten Stundenzahl kannst du mit dem Mindestlohn-Rechner 2026 durchrechnen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Der Mindestlohn ist ein Stundenwert, kein Monatslohn. Was am Monatsende herauskommt, hängt von der vereinbarten Stundenzahl ab. Für ein realistisches Monatsbild hilft der Brutto-Netto-Rechner 2026.

Die dynamische Minijob-Grenze

Seit der Reform ist die Verdienstgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich so, dass eine geringfügig beschäftigte Person rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten kann. Steigt der Mindestlohn, steigt also automatisch auch die Minijob-Grenze. 2026 liegt sie damit höher als zuvor – der genaue Monatsbetrag ergibt sich rechnerisch aus dem neuen Stundensatz.

Das hat zwei praktische Folgen:

Übergang vom Minijob zum Midijob

Wer über die Minijob-Grenze hinaus verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob). Dort steigen die Sozialabgaben des Arbeitnehmers nicht schlagartig auf den vollen Satz, sondern werden gleitend hochgeführt, bis die Obergrenze des Übergangsbereichs erreicht ist. So wird verhindert, dass ein Euro mehr Brutto netto plötzlich weniger Geld bedeutet. Diese gleitende Beitragsberechnung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Teilzeitkräfte.

Branchenmindestlöhne liegen oft höher

Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die Untergrenze. In vielen Branchen gelten durch allgemeinverbindliche Tarifverträge höhere Branchenmindestlöhne, etwa im Bau, in der Pflege, im Gerüstbau oder im Elektrohandwerk. Diese gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Beschäftigte sollten prüfen, ob für ihre Tätigkeit ein Branchenmindestlohn existiert, denn der kann deutlich über 14 Euro liegen.

Folgen für Beschäftigte und Betriebe

Für Beschäftigte

Für Betriebe

Wie der Mindestlohn überhaupt festgelegt wird

Über die Höhe entscheidet nicht die Politik direkt, sondern die unabhängige Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, beraten von Wissenschaftlern. Sie orientiert sich an der allgemeinen Tariflohnentwicklung und schlägt eine Anpassung vor, die die Regierung per Rechtsverordnung verbindlich macht. Daneben gibt es eine politische Debatte über eine an der Lohnverteilung orientierte Zielmarke, etwa 60 Prozent des mittleren Lohns – ein Maßstab, der in der EU-Mindestlohnrichtlinie als Orientierung dient. Das erklärt die zweistufige Anhebung der vergangenen Jahre.

Für Beschäftigte ist wichtig: Der Mindestlohn ist eine harte Untergrenze. Er gilt unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht, und kann nicht durch eine Vereinbarung unterschritten werden. Wer wissen will, was ein bestimmter Stundenlohn über den Monat ergibt, kann das mit dem Mindestlohn-Rechner 2026 nachvollziehen.

Mindestlohn, Inflation und Kaufkraft

Eine nominale Erhöhung ist nicht automatisch ein Gewinn an Kaufkraft. Steigt der Mindestlohn um sechs Prozent, die Lebenshaltungskosten aber um vier, bleibt real ein Plus von rund zwei Prozent. In Jahren hoher Inflation kann eine scheinbar großzügige Anhebung real sogar einen Verlust bedeuten. Genau deshalb ist die zweistufige Erhöhung in Richtung 14 Euro auch als Reallohnsicherung für das untere Lohnsegment gedacht, das von Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln besonders betroffen ist.

Für Minijobber wirkt sich das doppelt aus: Sie profitieren vom höheren Stundenlohn und gleichzeitig von der mitwachsenden Verdienstgrenze, die ihnen erlaubt, bei höherem Lohn weiterhin ähnlich viele Stunden zu arbeiten.

Was Beschäftigte jetzt tun sollten

  1. Den eigenen Stundenlohn gegen den aktuellen Mindestlohn prüfen und auf korrekte Anpassung achten.
  2. Bei Minijobs die monatliche Verdienstgrenze im Blick behalten, damit die Geringfügigkeit erhalten bleibt.
  3. Arbeitszeit dokumentieren, um Nachzahlungsansprüche notfalls belegen zu können.
  4. Prüfen, ob ein höherer Branchenmindestlohn gilt.

Weitere Lohn- und Steuerrechner findest du gebündelt in den Webtools, vertiefende Beiträge in den News.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Minijob-Verdienstgrenze ist sogar so konstruiert, dass sie mit dem Mindestlohn mitwächst.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Praktika, Auszubildende (die einen eigenen Mindestausbildungsvergütungs-Anspruch haben), Langzeitarbeitslose in der Anfangsphase und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?

Der Anspruch auf Mindestlohn ist gesetzlich und unverzichtbar. Du kannst die Differenz nachfordern, auch rückwirkend innerhalb der Verjährungsfristen. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind unwirksam.

Steigt mein Netto im gleichen Maß wie der Mindestlohn?

Nicht ganz, sobald du über die Minijob-Grenze hinaus verdienst, weil dann Sozialabgaben und Lohnsteuer greifen. Innerhalb des Minijobs bleibt der Verdienst dagegen abgabenfrei für den Arbeitnehmer.