Der Minijob – früher oft "450-Euro-Job" genannt – ist eine der beliebtesten Formen der Nebenbeschäftigung in Deutschland. Studierende, Rentner, Eltern in Teilzeit und Menschen mit Hauptberuf nutzen ihn, um steuer- und abgabenarm dazuzuverdienen. Doch wie viel darf man eigentlich verdienen, und wie viele Stunden sind erlaubt? Hier sind die Regeln im Überblick.
Die dynamische Verdienstgrenze
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze nicht mehr fest, sondern an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel dahinter ist klar definiert: Die monatliche Verdienstgrenze entspricht dem Mindestlohn multipliziert mit 130 Stunden, geteilt durch 3 Monate. Steigt der Mindestlohn, steigt also automatisch auch die erlaubte Verdienstgrenze.
Diese Konstruktion stellt sicher, dass ein Minijobber immer rund 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn arbeiten kann, ohne die Grenze zu überschreiten. Welcher konkrete Eurobetrag aktuell gilt, hängt vom jeweils geltenden Mindestlohn ab.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Die zentrale Stellschraube ist dein Stundenlohn. Je höher er ist, desto weniger Stunden darfst du arbeiten, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben – und umgekehrt. Die Rechnung lautet:
- Maximale Stunden pro Monat = Verdienstgrenze / Stundenlohn
Verdienst du beispielsweise 15 Euro pro Stunde und liegt die Grenze bei 556 Euro, darfst du rund 37 Stunden im Monat arbeiten. Genau diese Frage – wie viele Stunden passen in meinen Minijob? – beantwortet dir der Minijob Rechner in Sekunden. Du gibst deinen Stundenlohn und den geplanten Monatsverdienst ein und siehst direkt, ob du noch im erlaubten Rahmen liegst.
Darf die Grenze überschritten werden?
Ein gelegentliches Überschreiten ist erlaubt: In bis zu zwei Monaten pro Jahr darf der Verdienst die Grenze überschreiten, etwa wegen einer Krankheitsvertretung oder saisonaler Mehrarbeit. Maßgeblich ist, dass im Jahresdurchschnitt die zulässige Grenze eingehalten wird. Wer dauerhaft mehr verdient, rutscht dagegen in den Übergangsbereich (Midijob) mit anderen Abgaberegeln.
Abgaben und Sozialversicherung
Der Charme des Minijobs liegt darin, dass für dich als Arbeitnehmer in der Regel keine Steuern und kaum Sozialabgaben anfallen – brutto ist hier fast netto. Der Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale ab. Eine Besonderheit ist die Rentenversicherung: Du bist grundsätzlich versicherungspflichtig, kannst dich davon aber auf Antrag befreien lassen. Die Pflichtversicherung bringt allerdings volle Rentenpunkte und Ansprüche, weshalb sich die Befreiung nicht immer lohnt.
Minijob neben dem Hauptberuf
Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf einen Minijob abgabenfrei zusätzlich ausüben. Ein zweiter Minijob würde dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll abgabenpflichtig. Wer mehrere kleine Tätigkeiten kombiniert, sollte die Summen also genau im Blick behalten.
Wenn du wissen willst, was dein Minijob auf den effektiven Stundenlohn umgerechnet wirklich bringt, hilft der Stundenlohn Rechner. Und wer den Verdienst sinnvoll in die Monatsplanung einbauen möchte, nutzt dafür den Haushaltsbudget Rechner.
Fazit
Der Minijob bleibt eine flexible und abgabenarme Form des Zuverdienstes – seit der Kopplung an den Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze automatisch mit. Entscheidend ist, Stundenlohn und Stundenzahl so zu planen, dass du im erlaubten Rahmen bleibst. Prüfe das am einfachsten mit dem Minijob Rechner. Weitere Rechner rund um Arbeit und Gehalt findest du in unseren Webtools.