Pendlerpauschale 2026: Entfernungspauschale richtig absetzen

Der Weg zur Arbeit kostet Zeit und Geld, und ein Teil davon laesst sich von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale, fachlich Entfernungspauschale genannt, ist eine der am haeufigsten genutzten Positionen in der Steuererklaerung. Sie ist bewusst einfach gehalten: Es zaehlt nur die Entfernung, nicht das tatsaechliche Verkehrsmittel oder die echten Kosten. Wer weit pendelt, kommt damit schnell auf vierstellige Werbungskosten. Dieser Beitrag erklaert die Berechnung fuer 2026.

Die Saetze: 30 und 38 Cent

Fuer die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Taetigkeitsstaette gilt:

Wichtig: Gezaehlt wird die einfache Strecke, nicht Hin- und Rueckweg. Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhaengig, also auch fuer Fahrrad, Mitfahrgemeinschaft oder oeffentliche Verkehrsmittel. Wer mit Bus und Bahn faehrt und dafuer mehr ausgibt, als die Pauschale hergibt, kann ausnahmsweise die hoeheren tatsaechlichen Kosten ansetzen.

So rechnet sich die Pauschale

Die Formel lautet: Arbeitstage x Entfernungskilometer x Satz. Ein Beispiel mit 35 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen:

  1. Erste 20 km: 220 x 20 x 0,30 Euro = 1.320 Euro
  2. Weitere 15 km (21. bis 35.): 220 x 15 x 0,38 Euro = 1.254 Euro
  3. Summe: 2.574 Euro Werbungskosten

Schon bei moderater Entfernung wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro deutlich ueberschritten, sodass sich die Eintragung lohnt. Den genauen Wert fuer Ihre Strecke berechnet der Pendlerpauschale-Rechner in Sekunden.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Massgeblich sind die tatsaechlichen Tage, an denen Sie zur ersten Taetigkeitsstaette gefahren sind. Bei einer Fuenf-Tage-Woche akzeptieren Finanzaemter ueblicherweise rund 220 bis 230 Tage pro Jahr, bei Sechs-Tage-Woche mehr. Wichtig: Homeoffice-Tage, Urlaub, Krankheit und Dienstreisetage werden abgezogen. Wer haeufig zu Hause arbeitet, muss seine Pendeltage entsprechend reduzieren, kann fuer die Homeoffice-Tage aber die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Die richtige Strecke ansetzen

Grundsaetzlich ist die kuerzeste Strassenverbindung massgeblich. Eine laengere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsguenstiger ist und regelmaessig genutzt wird, etwa weil sie deutlich schneller ist. Das Finanzamt prueft das im Zweifel. Wer hier zu grosszuegig rundet oder die laengere Lieblingsroute ansetzt, riskiert Rueckfragen.

Mobilitaetspraemie fuer Geringverdiener

Die hoehere Pauschale ab dem 21. Kilometer hilft nur, wenn ueberhaupt Steuer gezahlt wird. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, laufen die zusaetzlichen Werbungskosten ins Leere. Fuer diese Faelle gibt es die Mobilitaetspraemie: Geringverdiener koennen sich 14 Prozent der erhoehten Pauschale ab dem 21. Kilometer als Praemie auszahlen lassen. Sie muss gesondert beantragt werden und gleicht den Nachteil teilweise aus.

Pauschale und Dienstwagen

Auch wer einen Firmenwagen faehrt und dafuer den geldwerten Vorteil fuer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit versteuert, darf die Entfernungspauschale ansetzen. Sie wirkt dann als Gegenposten zum versteuerten Vorteil. Hier lohnt sich genaues Rechnen, denn das Zusammenspiel von Ein-Prozent-Regel, 0,03-Prozent-Zuschlag und Pauschale kann ueberraschende Ergebnisse liefern.

Belege, Nachweise und die richtige Eintragung

Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N eingetragen. Dort geben Sie die Anschrift der ersten Taetigkeitsstaette, die einfache Entfernung in vollen Kilometern und die Zahl der Arbeitstage an. Angefangene Kilometer werden grundsaetzlich abgerundet, ein Arbeitsweg von 24,8 Kilometern zaehlt also als 24 Kilometer. Einen Beleg fuer jede Fahrt verlangt das Finanzamt nicht, doch bei auffaelligen Werten kann es Nachfragen geben. Sinnvoll ist daher eine einfache Dokumentation: ein Kalender oder eine Tabelle, aus der die Bueroanwesenheit hervorgeht, sowie ein Routenausdruck, der die angesetzte Strecke stuetzt. Wer mit oeffentlichen Verkehrsmitteln faehrt und die tatsaechlichen Kosten statt der Pauschale ansetzen moechte, sollte Jahres- oder Monatstickets aufbewahren, denn diese Variante ist nachweispflichtig.

Ein haeufig uebersehener Punkt: Steuerfreie oder pauschal versteuerte Arbeitgeberzuschuesse zum Arbeitsweg, etwa ein Jobticket oder ein Fahrtkostenzuschuss, mindern die abziehbare Entfernungspauschale. Wer ein vom Arbeitgeber gestelltes Deutschlandticket nutzt, muss dies bei der Eintragung beruecksichtigen, damit es nicht zu einer Doppelbeguenstigung kommt. Das Finanzamt gleicht solche Angaben zunehmend mit den vom Arbeitgeber uebermittelten Lohndaten ab.

Mehrere Arbeitswege und Sonderfaelle

Nicht jeder Arbeitsweg verlaeuft geradlinig. Fuer typische Konstellationen gelten eigene Regeln:

Gerade die Abgrenzung zwischen erster Taetigkeitsstaette und Auswaertstaetigkeit entscheidet ueber mehrere hundert Euro Unterschied im Jahr, weil das Reisekostenrecht beide Wege beruecksichtigt. Weitere Steuer-Ratgeber finden Sie im News-Bereich, weitere Rechner in der Webtools-Sammlung.

Haeufige Fragen

Zaehlt der Hin- und Rueckweg doppelt?

Nein. Die Entfernungspauschale beruecksichtigt mit ihren Saetzen bereits Hin- und Rueckfahrt, angesetzt wird aber nur die einfache Entfernung. Der Rueckweg ist also abgegolten.

Was ist die erste Taetigkeitsstaette?

Das ist die dauerhaft zugeordnete betriebliche Einrichtung, an der Sie ueberwiegend arbeiten. Fuer Fahrten dorthin gilt die Entfernungspauschale, fuer auswaertige Dienstreisen dagegen das guenstigere Reisekostenrecht mit beiden Wegen.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Im Jahr ja, am selben Tag in der Regel nicht. Fuer Buerotage setzen Sie die Entfernungspauschale an, fuer reine Homeoffice-Tage die Tagespauschale.

Gibt es eine Obergrenze fuer die Entfernungspauschale?

Bei Nutzung des eigenen Pkw nicht. Bei anderen Verkehrsmitteln ist die Pauschale auf 4.500 Euro im Jahr gedeckelt, es sei denn, hoehere tatsaechliche Kosten fuer oeffentliche Verkehrsmittel werden nachgewiesen.

Mindert ein Jobticket die Pendlerpauschale?

Ja. Ein steuerfrei oder pauschal vom Arbeitgeber gewaehrtes Jobticket oder Deutschlandticket wird auf die Entfernungspauschale angerechnet und kuerzt den abziehbaren Betrag entsprechend. So soll eine doppelte steuerliche Beguenstigung desselben Arbeitswegs vermieden werden.

Kann ich die Pauschale auch ohne eigenes Auto ansetzen?

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhaengig. Sie gilt genauso fuer das Fahrrad, das Zufussgehen, die Mitfahrgemeinschaft oder oeffentliche Verkehrsmittel. Entscheidend ist allein die zurueckgelegte Entfernung, nicht das gewaehlte Fortbewegungsmittel.