"Wann darf ich eigentlich in Rente gehen?" – diese Frage stellen sich viele Menschen früher, als sie denken. Die Antwort ist nicht für alle gleich, denn das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland hängt vom Geburtsjahrgang ab und wird seit Jahren schrittweise angehoben. Dieser Artikel erklärt, wie sich dein Rentenbeginn berechnet, was die Regelaltersgrenze bedeutet und worauf du bei früheren Rentenarten achten solltest.
Die Regelaltersgrenze: vom 65. zum 67. Lebensjahr
Lange Zeit galt in Deutschland die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2007 wurde beschlossen, diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre anzuheben – die sogenannte "Rente mit 67". Die Anhebung erfolgt jahrgangsweise und ist seit Geburtsjahrgang 1947 in Kraft.
Konkret bedeutet das:
- Jahrgänge bis 1946: Regelaltersgrenze 65 Jahre.
- Jahrgänge 1947 bis 1958: Die Grenze steigt pro Jahrgang um einen Monat, von 65 Jahren und 1 Monat bis 66 Jahre.
- Jahrgänge 1959 bis 1963: Die Grenze steigt pro Jahrgang um zwei Monate.
- Jahrgang 1964 und später: volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Wer also 1970 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit genau 67 Jahren. Den exakten Monat deines Rentenbeginns ermittelst du mit dem Rentenbeginn Rechner, der aus deinem Geburtsdatum und dem passenden Renteneintrittsalter das voraussichtliche Datum errechnet.
So wird der Rentenbeginn berechnet
Die Grundberechnung ist überschaubar: Zum Geburtsdatum wird das geltende Renteneintrittsalter in Jahren und Monaten hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Zeitpunkt, ab dem du die Regelaltersrente ohne Abschläge beziehen kannst.
Eine Besonderheit: Die Altersrente beginnt in der Regel mit dem ersten Tag des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Wer am 15. eines Monats die Grenze erreicht, startet seine Rente also meist zum Monatsersten danach. Der Rechner berücksichtigt diese Logik und nimmt dir das mühsame Nachschlagen in Jahrgangstabellen ab.
Früher in Rente: die wichtigsten Sonderfälle
Die Regelaltersgrenze ist nicht der einzige mögliche Rentenbeginn. Es gibt mehrere Wege, früher in den Ruhestand zu gehen:
- Rente für besonders langjährig Versicherte: Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn schon ab 63 bis 65 Jahren möglich, abhängig vom Jahrgang.
- Rente für langjährig Versicherte: Mit 35 Beitragsjahren kannst du ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro vorgezogenem Monat.
- Rente für Menschen mit Schwerbehinderung: Hier gelten eigene, frühere Altersgrenzen.
Jeder vorgezogene Monat ohne entsprechende Beitragsjahre kostet dauerhaft Rente. Bei drei Jahren früherem Beginn summieren sich die Abschläge auf 10,8 % – und zwar lebenslang. Diese Rechnung sollte jede Entscheidung über einen vorzeitigen Rentenbeginn begleiten.
Warum sich die Frage nach dem Rentenbeginn lohnt
Den eigenen Rentenbeginn zu kennen, ist die Grundlage jeder seriösen Altersvorsorgeplanung. Erst wenn du das Datum kennst, lässt sich ausrechnen, wie viele Jahre dir noch zum Aufbau von Vermögen bleiben und wie groß eine eventuelle Versorgungslücke ausfällt. Wer früh plant, kann den Zinseszinseffekt voll ausnutzen.
Aus dem Rentenbeginn ergeben sich auch praktische Fristen: Den Rentenantrag solltest du etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt zudem, frühzeitig den Versicherungsverlauf zu prüfen, damit alle Beitragszeiten korrekt erfasst sind.
Weiterrechnen: Rentenlücke und Sparziel
Sobald du dein Rentendatum kennst, geht die eigentliche Planung los. Wie groß die Differenz zwischen Wunscheinkommen und gesetzlicher Rente ausfällt, zeigt dir der Rentenlücke Rechner. Wie viel du dafür monatlich zurücklegen musst, ermittelt der Sparplan Rechner. Weitere Finanz- und Alltagstools findest du in unserer Tool-Sammlung.
Häufige Fragen
Ist der berechnete Rentenbeginn rechtsverbindlich?
Nein. Ein Rechner liefert eine zuverlässige Orientierung anhand des gesetzlichen Renteneintrittsalters, ersetzt aber keine offizielle Rentenauskunft. Verbindliche Werte erhältst du nur von der Deutschen Rentenversicherung auf Basis deines tatsächlichen Versicherungsverlaufs.
Ändert sich die Regelaltersgrenze nach 2031 weiter?
Mit der aktuellen Gesetzeslage endet die schrittweise Anhebung beim Jahrgang 1964 mit 67 Jahren. Über eine weitere Anhebung wird politisch immer wieder diskutiert, beschlossen ist sie jedoch nicht.
Kann ich auch nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten?
Ja, das ist möglich und wird sogar gefördert: Wer den Rentenbeginn aufschiebt, erhält pro aufgeschobenem Monat einen Zuschlag von 0,5 % auf die spätere Rente.