Schufa & Bonität 2026: Score verstehen, Selbstauskunft nutzen, Einträge löschen

Ob Mietwohnung, Ratenkauf, Handyvertrag oder Kredit – kaum etwas im finanziellen Alltag funktioniert ohne einen Blick auf die Bonität. In Deutschland ist die Schufa die bekannteste Auskunftei, doch sie ist kein Behörde und kein Geheimbund. Verbraucher haben weitreichende Rechte, ihre Daten einzusehen, Fehler korrigieren zu lassen und ihren Score zu verstehen. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Score funktioniert, welche Rechte 2026 gelten und wie man seine Bonität aktiv pflegt.

Was die Schufa über einen weiß

Die Schufa speichert Daten zu laufenden Verträgen und Zahlungserfahrungen: Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunkverträge sowie Negativmerkmale wie nicht beglichene Forderungen. Was sie nicht kennt: Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Religion oder Kontostände. Aus den vorhandenen Daten errechnet sie einen Score – einen Prozentwert, der die statistische Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, mit der jemand seine Zahlungen vertragsgemäß erfüllt.

Wie der Score zustande kommt

Der genaue Algorithmus ist nicht vollständig öffentlich, doch die wichtigsten Einflussfaktoren sind bekannt. Positiv wirken eine lange, störungsfreie Vertragshistorie und pünktliche Zahlungen. Negativ wirken vor allem Zahlungsausfälle und titulierte Forderungen. Auch sehr viele Kreditanfragen in kurzer Zeit oder häufige Kontowechsel können den Score belasten. Ein verbreiteter Mythos ist, dass jede Abfrage den Score senke – tatsächlich unterscheidet die Schufa zwischen einer reinen Konditionenanfrage (etwa beim Vergleich von Kreditangeboten), die den Score nicht beeinflusst, und einer echten Kreditanfrage.

Ihr Recht auf die kostenlose Datenkopie

Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jeder das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine vollständige Kopie aller über ihn gespeicherten Daten zu erhalten – die sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Diese ist deutlich umfangreicher als das oft kostenpflichtig beworbene Bonitätszertifikat. Wer wissen will, was über ihn gespeichert ist, sollte gezielt die kostenlose Datenkopie anfordern und sich nicht zu einem Abo drängen lassen.

Empfehlenswert ist, diese Auskunft einmal jährlich zu prüfen – etwa vor einem geplanten Kredit oder einer Wohnungssuche. Wer einen festen Jahresrhythmus einhalten will, kann sich den Termin mit einem Datums- und Erinnerungsrechner aus unseren Webtools notieren.

Falsche Einträge löschen lassen

Auskunfteien arbeiten nicht fehlerfrei. Veraltete, doppelte oder schlicht falsche Einträge kommen regelmäßig vor und können den Score unberechtigt drücken. Stellt man bei der Datenkopie einen Fehler fest, hat man nach DSGVO das Recht auf Berichtigung oder Löschung. So geht man vor:

  1. Den fehlerhaften Eintrag genau dokumentieren.
  2. Schriftlich bei der Auskunftei die Korrektur verlangen, mit Belegen.
  3. Während der Prüfung kann ein Sperrvermerk gesetzt werden, sodass der strittige Eintrag vorerst nicht weitergegeben wird.
  4. Reagiert die Auskunftei nicht angemessen, kann man sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Löschfristen kennen

Negative Einträge bleiben nicht ewig gespeichert. Erledigte Forderungen werden in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende gelöscht. Für bestimmte Daten gelten kürzere Fristen: Erledigte Negativmerkmale aus beglichenen Forderungen unterhalb bestimmter Schwellen können früher entfallen, und Informationen zu einer durchlaufenen Restschuldbefreiung werden inzwischen deutlich schneller gelöscht als früher. Wer einen alten Eintrag entdeckt, dessen Frist abgelaufen ist, kann dessen Löschung verlangen.

So verbessern Sie Ihre Bonität

Den Score kann man nicht über Nacht reparieren, aber gezielt pflegen:

Andere Auskunfteien nicht vergessen

Die Schufa ist die bekannteste, aber nicht die einzige Auskunftei. Auch Crif, Creditreform Boniversum und infoscore (Arvato) sammeln Bonitätsdaten und werden von Händlern, Vermietern oder Versandhäusern abgefragt. Wer einer unerklärlichen Ablehnung beim Ratenkauf oder bei einem Vertrag auf den Grund gehen will, sollte deshalb nicht nur bei der Schufa, sondern auch bei diesen Auskunfteien eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Nicht selten steckt der fehlerhafte Eintrag bei einer der kleineren Auskunfteien.

Jede dieser Auskunfteien unterliegt denselben DSGVO-Pflichten: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung falscher Daten und auf Löschung nach Ablauf der Speicherfristen. Wer einen Negativeintrag korrigiert haben will, muss das gegebenenfalls bei jeder betroffenen Auskunftei einzeln durchsetzen, da die Daten nicht automatisch untereinander abgeglichen werden.

Das automatisierte Scoring und Ihre Rechte

Ein Score ist eine automatisierte Bewertung. Die DSGVO gibt Verbrauchern bei solchen automatisierten Entscheidungen besondere Rechte: Man darf eine nachvollziehbare Erklärung der wesentlichen Faktoren verlangen, die in den Score einfließen, und einer rein automatisierten Ablehnung – etwa eines Kredits – widersprechen und eine Überprüfung durch einen Menschen fordern. Auskunfteien müssen die Hauptmerkmale offenlegen, auch wenn sie die genaue Formel als Geschäftsgeheimnis schützen dürfen. Wer das Gefühl hat, durch einen intransparenten Score benachteiligt zu werden, hat also Hebel in der Hand.

Bonität bei Wohnungssuche und Verträgen

Vermieter dürfen eine Bonitätsauskunft verlangen, aber nur in dem Umfang, der für die Vermietung nötig ist – also den reinen Bonitätsnachweis, nicht die vollständige Datenkopie mit allen Verträgen. Wer sich bewirbt, sollte deshalb die spezielle Vermieterauskunft nutzen und niemals seine komplette Selbstauskunft herausgeben. Auch beim Online-Kauf auf Rechnung läuft im Hintergrund oft eine Bonitätsprüfung. Wer seine Daten kennt und pflegt, vermeidet böse Überraschungen. Weitere Ratgeber zu Datenschutz, Finanzen und Verbraucherrecht finden sich im News-Bereich.

Häufige Fragen

Schadet jede Abfrage meinem Score?

Nein. Eine reine Konditionenanfrage zum Vergleich von Angeboten beeinflusst den Score nicht und wird auch nicht an Dritte weitergegeben. Nur echte Kreditanfragen werden gespeichert. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass „Konditionenanfrage" gewählt ist.

Wie bekomme ich die kostenlose Auskunft?

Über das Recht auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, das einmal jährlich kostenlos ist. Diese Auskunft ist umfangreicher als das beworbene kostenpflichtige Zertifikat. Achten Sie darauf, gezielt die kostenlose Variante anzufordern.

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?

Erledigte Forderungen werden in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende gelöscht. Für manche Daten gelten kürzere Fristen. Läuft die Frist eines Eintrags ab, kann man dessen Löschung verlangen, falls sie nicht automatisch erfolgt.

Kann ich einen falschen Eintrag löschen lassen?

Ja. Bei falschen oder veralteten Daten besteht nach DSGVO ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Man verlangt die Korrektur schriftlich mit Belegen; reagiert die Auskunftei nicht angemessen, hilft die zuständige Datenschutzaufsicht.