Neben den Werbungskosten gibt es eine zweite große Kategorie steuermindernder Ausgaben: die Sonderausgaben. Während Werbungskosten beruflich veranlasst sind, betreffen Sonderausgaben die private Lebensführung und Vorsorge. Viele davon werden inzwischen elektronisch ans Finanzamt gemeldet, doch wer den Überblick behält, lässt kein Geld liegen. Dieser Ratgeber sortiert die wichtigsten Posten und erklärt, wie sie wirken.
Der Unterschied zu Werbungskosten
Werbungskosten mindern die Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart, etwa dem Job. Sonderausgaben dagegen werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und betreffen private Ausgaben, die der Gesetzgeber dennoch fördern will, weil sie der Vorsorge oder dem Gemeinwohl dienen. Ohne Nachweise zieht das Finanzamt einen kleinen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab. Da die meisten Steuerpflichtigen weit darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis fast immer.
Altersvorsorge als größter Posten
Den mit Abstand größten Block bilden die Beiträge zur Altersvorsorge. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die sogenannte Basisrente (Rürup). Diese Beiträge sind seit einigen Jahren in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil gegengerechnet. Die Daten kommen meist automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung und von den Versorgungsträgern.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Basisabsicherung, also der Teil, der eine Versorgung auf Sozialhilfeniveau sicherstellt, ist in voller Höhe abziehbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragsanteil herausgerechnet, der auf das Krankengeld entfällt. Privat Versicherte sollten von ihrer Versicherung eine Aufstellung des absetzbaren Basisbeitrags anfordern. Weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit lassen sich nur dann zusätzlich ansetzen, wenn die Höchstbeträge noch nicht durch die Basisabsicherung ausgeschöpft sind, was bei den meisten Arbeitnehmern leider der Fall ist.
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und in begrenztem Umfang an politische Parteien mindern Ihre Steuer. Abziehbar sind Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte; was darüber liegt, lässt sich in Folgejahre vortragen. Für Kleinspenden bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis, darüber brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Parteispenden werden besonders gefördert: Bis zu einem bestimmten Betrag mindern sie direkt die Steuer um die Hälfte, erst darüber wirken sie als Sonderausgabe. Wie viel eine Spende konkret an Steuer spart, zeigt unser Spenden-Steuerersparnis-Rechner.
Kirchensteuer
Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar, allerdings nicht die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge. Bei Mitgliedern der steuererhebenden Kirchen lohnt sich der Eintrag, da hier oft mehrere hundert Euro zusammenkommen. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommensteuer.
Ausbildung, Kinderbetreuung und Unterhalt
- Erstausbildung: Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sind bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Anders als Werbungskosten lassen sie sich allerdings nicht in spätere Jahre vortragen.
- Kinderbetreuung: Zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre sind als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag pro Kind.
- Schulgeld: 30 Prozent des Schulgelds für anerkannte Privatschulen, gedeckelt auf einen jährlichen Höchstbetrag.
- Unterhalt: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner können im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben angesetzt werden.
Riester-Beiträge und Altersvorsorgezulage
Wer einen Riester-Vertrag bespart, sollte die Anlage AV nicht vergessen. Hier prüft das Finanzamt zweierlei: Zum einen erhalten Sie die staatlichen Zulagen, die unabhängig vom Steuersatz gezahlt werden, zum anderen führt das Amt eine Günstigerprüfung durch. Es vergleicht, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug der Beiträge für Sie vorteilhafter sind, und gewährt automatisch das Bessere. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass Sie den geforderten Mindesteigenbeitrag einzahlen. Familien mit mehreren Kindern profitieren besonders, da pro kindergeldberechtigtem Kind eine zusätzliche Kinderzulage fließt.
Sonderausgaben gezielt in ein Jahr legen
Weil viele Sonderausgaben in dem Jahr wirken, in dem Sie sie zahlen, lässt sich mit etwas Planung Steuer sparen. Wer absehbar in einem Jahr ein besonders hohes Einkommen und damit einen hohen Grenzsteuersatz hat, kann größere Spenden oder freiwillige Beiträge gezielt in dieses Jahr legen, weil jede abgesetzte Ausgabe dann mehr Steuer spart. Umgekehrt bringt eine Spende im Jahr mit sehr niedrigem Einkommen kaum etwas. Dieses sogenannte Timing funktioniert vor allem bei Spenden und bestimmten Vorsorgebeiträgen, während laufende Pflichtbeiträge ohnehin im Zahlungsjahr anfallen. Wer den Effekt durchspielen möchte, sollte seinen voraussichtlichen Steuersatz für die betreffenden Jahre vergleichen.
So nutzen Sie Sonderausgaben optimal
- Versicherungsbescheinigungen sammeln, vieles wird elektronisch gemeldet, aber prüfen lohnt sich.
- Spendenquittungen über das Jahr aufbewahren.
- Bei hohen Spenden den Vortrag in Folgejahre im Blick behalten.
- Kirchensteuer und Ausbildungskosten nicht vergessen.
- Die Felder in der elektronischen Erklärung gegenprüfen, nicht blind übernehmen.
Weitere Rechner zu Steuern und Vorsorge finden Sie in unseren Webtools.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?
Werbungskosten sind beruflich veranlasst und mindern die Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart. Sonderausgaben betreffen private Vorsorge und gemeinnützige Ausgaben und werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Kann ich meine Haftpflichtversicherung absetzen?
Theoretisch ja, in der Praxis selten. Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind bei vielen Arbeitnehmern bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Bis zu welcher Höhe sind Spenden absetzbar?
Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Höhere Beträge lassen sich in Folgejahre vortragen. Für Spenden bis 300 Euro genügt der Kontoauszug.
Werden meine Vorsorgebeiträge automatisch berücksichtigt?
Die meisten Daten melden Versicherer und Arbeitgeber elektronisch. In der vorausgefüllten Steuererklärung sind sie oft schon eingetragen, sollten aber kontrolliert werden.