Steuerbonus §35c EStG 2026: 20 % der Sanierung absetzen

Nicht jede energetische Sanierung muss über einen Zuschussantrag bei BAFA oder KfW laufen. Wer Bürokratie scheut oder schon Maßnahmen umgesetzt hat, kann den Steuerbonus nach §35c Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen. Er erstattet 20 Prozent der Kosten über drei Jahre direkt über die Steuererklärung – ohne vorherigen Antrag, ohne Energieberater-Pflicht. Dieser Artikel erklärt, wie der Bonus rechnet, welche Maßnahmen begünstigt sind und wann er die bessere Wahl gegenüber dem Zuschuss ist.

So funktioniert die Steuerermäßigung

§35c EStG gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum. Insgesamt sind 20 Prozent der Aufwendungen abziehbar, verteilt über drei Jahre: Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr die restlichen 6 Prozent. Der maximale Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt – das entspricht förderfähigen Kosten von 200.000 Euro. Wichtig ist: Es handelt sich um einen direkten Abzug von der Steuerschuld, nicht um eine Minderung des zu versteuernden Einkommens. Der Effekt ist also unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Ein Beispiel: Sie dämmen die Fassade für 30.000 Euro. 20 Prozent davon sind 6.000 Euro. Diese 6.000 Euro reduzieren in drei Jahresscheiben (2.100 / 2.100 / 1.800 Euro) Ihre Steuerschuld. Wer wissen will, wie hoch die eigene Steuerschuld überhaupt ist und ob sie zum Verrechnen ausreicht, kann das mit dem Einkommensteuer-Rechner 2026 überschlagen.

Die Voraussetzungen im Überblick

Welche Maßnahmen begünstigt sind

Begünstigt ist der gleiche Maßnahmenkatalog, der grundsätzlich auch über die BEG förderfähig wäre:

Auch die Kosten für die energetische Baubegleitung durch einen Fachplaner sind in die Förderung einbeziehbar – hier sogar mit höherem Anteil. Den energetischen Effekt einer Dämmmaßnahme können Sie vorab mit dem Dämmungs-Einsparungsrechner grob abschätzen.

Steuerbonus oder Zuschuss – die Entscheidung

Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Sie können also nicht gleichzeitig den BAFA-Zuschuss kassieren und §35c geltend machen. Wann ist welcher Weg besser?

Der Zuschuss (BAFA/KfW) lohnt sich, wenn die Fördersätze hoch sind – etwa bei der Heizung mit Boni bis 70 Prozent. 20 Prozent Steuerbonus können da nicht mithalten. Der Steuerbonus punktet dagegen bei einfacheren Hüllenmaßnahmen ohne iSFP, bei denen der Antragsaufwand für den Zuschuss in keinem guten Verhältnis steht – oder wenn Sie die Maßnahme bereits begonnen haben und der für den Zuschuss nötige Antrag vor Vorhabenbeginn nicht mehr möglich ist. Wer keinen Energieberater einbinden will und über genügend Steuerschuld zum Verrechnen verfügt, fährt mit §35c oft pragmatischer.

So tragen Sie den Bonus in die Steuererklärung ein

Die Steuerermäßigung beantragen Sie in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde. Beigefügt wird die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster. In den beiden Folgejahren wiederholen Sie den Eintrag mit den jeweiligen Jahresscheiben. Das Finanzamt zieht den Betrag direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab.

Was zu beachten ist

Reicht Ihre Steuerschuld in einem Jahr nicht aus, um die Jahresscheibe vollständig zu verrechnen, geht der nicht genutzte Teil grundsätzlich verloren – anders als bei einem Verlustvortrag. Das ist besonders für Rentner oder Personen mit niedriger Steuerlast relevant: Wer kaum Einkommensteuer zahlt, profitiert vom Steuerbonus kaum und fährt mit einem Zuschuss meist besser. Prüfen Sie deshalb vorab, ob über drei Jahre genügend Steuerschuld zur Verfügung steht.

Abgrenzung zu §35a EStG

Häufig wird §35c mit dem Handwerkerbonus nach §35a EStG verwechselt. Beide betreffen Arbeiten am selbst genutzten Wohneigentum, funktionieren aber unterschiedlich. §35a erstattet 20 Prozent der reinen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen – nicht des Materials – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. §35c dagegen bezieht sich auf die gesamten Aufwendungen einer energetischen Maßnahme, also inklusive Material, und hat den weitaus höheren Höchstbetrag. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beide Paragrafen gleichzeitig nutzen. Bei einer großen energetischen Sanierung ist §35c fast immer die deutlich vorteilhaftere Wahl, während §35a für kleine, nicht förderfähige Reparaturen interessant bleibt.

Praktische Tipps zur Bescheinigung

Das Herzstück des §35c-Antrags ist die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Sie bestätigt, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Achten Sie darauf, diese Bescheinigung direkt mit der Schlussrechnung zu verlangen – im Nachhinein ist sie oft schwer zu bekommen, besonders wenn der Betrieb das Formular nicht kennt. Sprechen Sie das Thema schon bei der Auftragsvergabe an und vergewissern Sie sich, dass der Betrieb mit dem amtlichen Muster vertraut ist. Ohne diese Bescheinigung verweigert das Finanzamt die Steuerermäßigung, selbst wenn die Maßnahme inhaltlich einwandfrei war.

Bewahren Sie zusätzlich Rechnungen und Überweisungsbelege auf. Da sich der Bonus über drei Jahre erstreckt, kann das Finanzamt die Nachweise auch in den Folgejahren anfordern. Eine ordentliche Ablage erspart Ihnen späteres Suchen.

Häufige Fragen

Kann ich §35c für ein vermietetes Haus nutzen?

Nein. Der Bonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Bei Vermietung setzen Sie Sanierungskosten stattdessen als Werbungskosten oder über Abschreibung ab.

Brauche ich einen Energieberater?

Für §35c ist kein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben – die Bescheinigung stellt das ausführende Fachunternehmen aus. Das ist ein Vorteil gegenüber vielen Zuschussprogrammen. Die Kosten einer freiwillig hinzugezogenen Baubegleitung sind aber zusätzlich begünstigt.

Was passiert bei zu geringer Steuerschuld?

Der nicht ausgeschöpfte Teil einer Jahresscheibe verfällt. Es gibt keinen Vortrag in spätere Jahre. Personen mit niedriger Steuerlast sollten daher den Zuschussweg prüfen.

Wo finde ich passende Rechner?

Steuer- und Energierechner gibt es unter kotsch.tech/webtools, weitere Ratgeber im News-Bereich.