Die Steuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck und einer Reihe von Anlagen. Wer das erste Mal vor dieser Formularsammlung sitzt, ist schnell überfordert. Die gute Nachricht: Die meisten Menschen brauchen nur eine Handvoll Anlagen. Welche das sind und was Sie wo eintragen, klären wir hier Schritt für Schritt. Wenn Sie elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware abgeben, werden die passenden Anlagen ohnehin anhand Ihrer Angaben automatisch eingeblendet.
Der Hauptvordruck als Grundgerüst
Der Mantelbogen, offiziell Hauptvordruck ESt 1 A, enthält Ihre persönlichen Daten, die Bankverbindung für eine mögliche Erstattung und allgemeine Angaben zur Veranlagung. Hier kreuzen Sie auch an, ob Sie zusammen oder einzeln veranlagt werden möchten. Außergewöhnliche Belastungen und einige Sonderausgaben werden ebenfalls hier erfasst. Den Hauptvordruck füllt praktisch jeder aus, alle weiteren Anlagen ergänzen ihn je nach Lebenssituation.
Anlage N: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Die Anlage N ist für Arbeitnehmer die zentrale Anlage. Hier tragen Sie Ihren Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Vor allem aber listen Sie hier Ihre Werbungskosten auf: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Beiträge zu Berufsverbänden, doppelte Haushaltsführung und das häusliche Arbeitszimmer beziehungsweise die Homeoffice-Pauschale. Liegen die Werbungskosten unter dem Pauschbetrag, zieht das Finanzamt diesen automatisch ab; darüber lohnt sich der Einzelnachweis. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner ermitteln Sie schnell den absetzbaren Betrag für Ihren Arbeitsweg.
Anlage Vorsorgeaufwand
In diese Anlage gehören Ihre Vorsorgebeiträge: gesetzliche und private Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Vorsorgeaufwendungen. Gerade die Basisabsicherung wird zunehmend stärker berücksichtigt, denn die Altersvorsorgebeiträge sind seit einigen Jahren in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Die meisten Daten übermitteln Ihre Versicherungen elektronisch ans Finanzamt, sodass die Felder bei der elektronischen Erklärung oft schon vorausgefüllt sind.
Anlage KAP: Kapitalerträge
Die Anlage KAP brauchen Sie für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. In vielen Fällen ist sie nicht zwingend, weil die Bank die Abgeltungsteuer bereits einbehält. Pflicht wird sie unter anderem, wenn keine Steuer abgeführt wurde, etwa bei ausländischen Depots, oder wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für Zusammenveranlagte nicht ausgeschöpft haben und sich Steuer zurückholen wollen. Auch wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssatz von 25 Prozent liegt, kann sich die Günstigerprüfung über die Anlage KAP lohnen. Wie viel Steuer auf Kapitalerträge anfällt, zeigt unser Kapitalertragsteuer-Rechner.
Anlage Kind
Für jedes Kind füllen Sie eine eigene Anlage Kind aus. Sie ist die Grundlage dafür, dass das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist. Diese sogenannte Günstigerprüfung läuft automatisch. In die Anlage Kind gehören außerdem Kinderbetreuungskosten, Schulgeld für Privatschulen und der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen.
Anlage V: Vermietung und Verpachtung
Wer eine Immobilie vermietet, braucht die Anlage V. Hier stehen die Mieteinnahmen den Werbungskosten gegenüber: Zinsen für das Darlehen, Abschreibung des Gebäudes, Instandhaltung, Verwaltungskosten und nicht umlagefähige Nebenkosten. Häufig entsteht durch die Abschreibung und die Schuldzinsen ein steuerlicher Verlust, der andere Einkünfte mindert. Die Gebäudeabschreibung beträgt für die meisten Wohngebäude regelmäßig zwei Prozent pro Jahr; für bestimmte Neubauten gelten höhere Sätze, die Sie für Ihren Fall prüfen sollten.
Anlagen für Selbstständige und Gewerbetreibende
Selbstständige und Freiberufler nutzen die Anlage S, Gewerbetreibende die Anlage G. Den Gewinn ermitteln kleinere Betriebe über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Anlage EÜR. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt zusätzlich die Umsatzsteuererklärung ab. Die Kleinunternehmerregelung kann hier viel Aufwand sparen: Bleiben Umsatz im Vorjahr und voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr unter den gesetzlichen Grenzen, entfällt der Umsatzsteuerausweis. Die genauen Schwellenwerte sollten Sie für 2026 prüfen, da sie zuletzt angehoben wurden.
Weitere Anlagen im Überblick
- Anlage R: Renten und andere Leistungen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Anlage AV: Riester-Beiträge und Altersvorsorgezulage.
- Anlage Unterhalt: Unterhalt an bedürftige Personen.
- Anlage Sonderausgaben: seit einigen Jahren eigene Anlage für Spenden, Kirchensteuer und Co.
- Anlage Energetische Maßnahmen: für die Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung selbst genutzter Immobilien.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen werden teils im Hauptvordruck, teils in einer eigenen Anlage erfasst. Dazu zählen Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht erstattet, etwa Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte oder Zuzahlungen für Medikamente. Auch Pflegekosten, Kosten infolge einer Behinderung und in bestimmten Fällen Aufwendungen nach Naturkatastrophen gehören hierher. Der Clou: Das Finanzamt zieht eine zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl staffelt. Nur der Teil oberhalb dieser Grenze wirkt sich aus. Deshalb lohnt es sich, gleichartige Behandlungen möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln, damit die Summe die Eigenbelastung überschreitet.
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
Menschen mit einer anerkannten Behinderung können statt des Einzelnachweises einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet und der zuletzt deutlich angehoben wurde. Für pflegende Angehörige gibt es zudem einen Pflege-Pauschbetrag. Diese Pauschalen werden über die entsprechenden Felder beantragt und ersparen das mühsame Sammeln einzelner Belege. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, sollte die für ihn günstigste Variante prüfen, da ein hoher Einzelnachweis den Pauschbetrag in manchen Jahren übersteigen kann.
So gehen Sie strukturiert vor
- Mit dem Hauptvordruck starten und persönliche Daten erfassen.
- Je nach Einkunftsart die passende Hauptanlage wählen (N, S, G, V, R).
- Anlage Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben ergänzen.
- Bei Kindern für jedes Kind eine Anlage Kind anlegen.
- Bei elektronischer Abgabe die vorausgefüllten Daten prüfen, nicht blind übernehmen.
Mit einer Steuersoftware oder ELSTER müssen Sie die Anlagen nicht auswendig kennen, sondern werden interaktiv durch die relevanten Felder geführt. Weitere Hilfsmittel und Rechner finden Sie in unseren Webtools.
Häufige Fragen
Welche Anlagen braucht ein normaler Angestellter?
Meist nur den Hauptvordruck, die Anlage N für den Arbeitslohn und Werbungskosten sowie die Anlage Vorsorgeaufwand. Bei Kindern kommt die Anlage Kind hinzu.
Muss ich die Anlage KAP immer abgeben?
Nein. Wenn die Bank die Abgeltungsteuer bereits einbehalten hat und Sie nichts zurückholen wollen, ist sie oft verzichtbar. Pflicht wird sie etwa bei ausländischen Erträgen ohne Steuerabzug.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?
In der Anlage N als Werbungskosten. Sie zählt zusammen mit anderen Werbungskosten und kann den Pauschbetrag übersteigen.
Werden die Anlagen bei ELSTER automatisch ausgewählt?
Ja. ELSTER und die meisten Steuerprogramme blenden anhand Ihrer Angaben die passenden Anlagen ein, sodass Sie sie nicht selbst zusammensuchen müssen.