Wie viele Urlaubstage stehen dir eigentlich zu? Die Antwort ist haeufig komplizierter, als der Arbeitsvertrag vermuten laesst, besonders wenn du in Teilzeit arbeitest oder mitten im Jahr eingestiegen bist. Dieser Ratgeber erklaert, wie der gesetzliche Mindesturlaub funktioniert, wie du ihn auf deine Arbeitstage umrechnest und worauf du beim unterjaehrigen Start achten musst.
Der gesetzliche Mindesturlaub
Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr, wobei das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Werktage sind alle Tage ausser Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, der Samstag zaehlt also mit. Umgerechnet auf die heute uebliche Fuenf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen pro Jahr.
Das ist nur die Untergrenze. Viele Arbeitsvertraege und Tarifvertraege gewaehren mehr, oft 25 bis 30 Tage. Jugendliche, Schwerbehinderte und bestimmte Branchen haben zusaetzliche Ansprueche. Der gesetzliche Mindestanspruch darf aber nie unterschritten werden.
Umrechnung auf deine Wochenarbeitstage
Der entscheidende Punkt bei Teilzeit ist nicht die Stundenzahl, sondern die Anzahl der Tage, an denen du arbeitest. Die Formel lautet:
- Urlaubstage = vereinbarte Urlaubstage (bei 5-Tage-Woche) geteilt durch 5, mal deine Arbeitstage pro Woche.
- Wer also bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub nur an 3 Tagen pro Woche arbeitet, erhaelt 30 / 5 x 3 = 18 Urlaubstage.
- Wichtig: Wer weniger Stunden, aber an genauso vielen Tagen arbeitet wie ein Vollzeitkollege, hat denselben Anspruch in Tagen. Eine Reduktion der Tage reduziert den Anspruch, eine Reduktion der Stunden pro Tag nicht.
Mit dem Urlaubsanspruch Rechner gibst du deine Wochenarbeitstage und den vollen Jahresurlaub ein und siehst sofort, wie viele Tage dir bei deinem Modell zustehen. Das spart die Umrechnung von Hand und vermeidet typische Fehler, etwa wenn man faelschlich die Stunden statt der Tage als Massstab nimmt.
Anteiliger Urlaub bei unterjaehrigem Start
Steigst du nicht zum 1. Januar ein, sondern mitten im Jahr, hast du in der Regel nur einen anteiligen Anspruch. Pro vollem Monat der Beschaeftigung steht dir ein Zwoelftel des Jahresurlaubs zu. Wer im Mai anfaengt und Anspruch auf 30 Tage haette, kommt fuer das erste Jahr auf 30 / 12 x 8 = 20 Tage, weil acht volle Monate verbleiben.
Eine Besonderheit: Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschaeftigung, der sogenannten Wartezeit. Wer vorher kuendigt, erhaelt nur den anteiligen Urlaub. Mit dem Urlaubsanspruch Rechner rechnest du auch diesen anteiligen Fall direkt aus, indem du den Eintrittsmonat beruecksichtigst.
Was beim Ausscheiden passiert
Verlaesst du den Betrieb in der zweiten Jahreshaelfte, nach erfuellter Wartezeit, steht dir grundsaetzlich der volle Jahresurlaub zu, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Scheidest du in der ersten Jahreshaelfte aus, gilt der anteilige Anspruch. Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber ausbezahlt werden, das nennt sich Urlaubsabgeltung.
Verfall und Uebertragung von Resturlaub
Urlaub soll grundsaetzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Uebertragung ins naechste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persoenlichen Gruenden moeglich und dann bis zum 31. Maerz. Wichtig: Nach aktueller Rechtsprechung verfaellt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen.
Krankheit im Urlaub
Wirst du waehrend deines Urlaubs krank und legst ein aerztliches Attest vor, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Sie gelten als Krankheitstage und der entsprechende Urlaub steht dir weiterhin zu. Das ist einer der haeufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Zeit im Blick behalten
Wer seinen Urlaub plant, will oft auch wissen, wie viele Arbeitstage in einem bestimmten Zeitraum tatsaechlich liegen. Dafuer lohnt ein Blick auf den Arbeitstage Rechner, der Wochenenden automatisch herausrechnet. Weitere Helfer rund um Arbeit und Alltag findest du in den Webtools.
Haeufige Fragen
Zaehlen Feiertage als Urlaubstage?
Nein. Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, an dem du ohnehin frei haettest, musst du dafuer keinen Urlaubstag nehmen. Feiertage werden bei der Urlaubsberechnung nicht als Werktage gezaehlt.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach sechs Monaten. Waehrend der Probezeit baust du aber bereits pro Monat ein Zwoelftel des Jahresurlaubs auf und kannst diesen anteiligen Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber auch nehmen.
Aendert sich mein Anspruch, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit wechsle?
Bereits erworbener Urlaub aus der Vollzeit darf nicht nachtraeglich gekuerzt werden. Fuer die Zeit nach dem Wechsel wird der Anspruch anteilig nach den neuen Wochenarbeitstagen berechnet.